Seit seiner Verhaftung sitzt der Mann in einem Gefängnis in Oberitalien. Da er nun alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat, dürfte er in 2 bis 3 Monaten an die USA ausgeliefert werden – sobald der italienische Justizminister das Dekret erlassen hat.<BR /><BR />Dem 59-Jährigen wird vorgeworfen, unzähligen US-Bürgern zwischen 2011 und 2016 einen Gesamtschaden von mehr als 10 Millionen Dollar verursacht zu haben. Die Bürger seien angeschrieben worden, weil „weltbekannte Hellseher“ über sie „Visionen“ gehabt hätten. Die Dienstleistungen seien kostenlos, hieß es. <BR /><BR />Wer auf die Werbebriefe reagierte, habe aber nur eine in Massen produzierte Broschüre oder ein Schmuckstück von geringem Wert erhalten. In der Folge seien an die Opfer Rechnungen für die „hellseherischen“ Dienstleistungen verschickt worden – in Höhe von je 20 bis 50 Dollar. Die Briefe seien auch nicht persönlich von etwaigen „Hellsehern“ verfasst, sondern vom Beschuldigten mittels einer Software zu Tausenden erstellt worden. <h3> Wahrsagerdienstleistung – in Italien erlaubt</h3>Die Verteidigung argumentierte, dass die dem 59-Jährigen vorgehaltenen Handlungen nach italienischem Recht keinen Straftatbestand erfüllen würden. Der 59-Jährige habe nur das Angebot einer Wahrsagerdienstleistung unterbreitet – was in Italien erlaubt sei. <BR /><BR />Auch sei der Straftatbestand des Betruges hierzulande nur dann erfüllt, wenn das Opfer getäuscht werde und es einen Schaden erleide – im Gegensatz zu den USA, wo es bereits strafbar ist, wenn man etwas verspricht, das man nicht halten kann. Dem Auslieferungsersuchen sollte nicht stattgegeben werden. <BR /><BR />Das Kassationsgericht sah hingegen – wie schon das Oberlandesgericht Bozen (Vorsitz Richterin Silvia Monaco) – sehr wohl eine Irreführung gegeben. Auch sei den Empfängern der Briefe ein finanzieller Schaden zugefügt worden, während diejenigen, die dahinterstanden, einen rechtswidrigen Vorteil gehabt hätten – was nach italienischem Gesetz absolut den Straftatbestand des Betruges erfülle.