Die beiden Beschlüsse der Landesregierung sind somit ausgesetzt.Das angefochtene Projekt sehe laut der Umweltverträglichkeitsprüfung einen nicht unbedeutenden Eingriff in ein ökologisch und landschaftlich sensibles Gebiet vor, so das Verwaltungsgericht.Der Zusammenschluss brächte eine irreversible Zerstörung der Landschaft mit sich, zudem habe sich der Umweltbeirat negativ zum Vorhaben geäußert, heißt es in dem Beschluss des Gerichts, das anfügt, dass der Schutz der Landschaft verfassungsrechtliche Priorität genieße.Die Sachverhandlung findet am 9. Februar 2011 statt.