Eingereicht wurde der Rekurs vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz über den nationalen WWF. „Eine ganze Reihe von formellen und inhaltlichen Gründen sprechen für die Anfechtung der Beschlüsse, die teilweise auf unverständlichen, verwirrenden, widersprüchlichen, unlogischen und nicht zuletzt willkürlichen Feststellungen der Landesregierung basieren, ohne die fachlich fundierte Meinung der Expertenkommission in Form des Umweltbeirates ausreichend zu berücksichtigen“, betonte Klauspeter Dissinger, Vorsitzender des Dachverbandes, am Freitag auf einer Pressekonferenz in Bozen.Laut dem von der Landesregierung genehmigten Fachplan des Landes für Aufstiegsanlagen und Skipisten sei „die weitere Ausdehnung in ökologisch und landschaftlich sensiblen Bereichen untersagt.“ Wenn das höchste Fachgremium des Landes in Umweltfragen – der Umweltbeirat im Zuge der Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung - im speziellen Fall feststelle, „dass es sich um ein neues, unberührtes, landschaftlich wertvolles Gebiet“ handle, und dass „das Vorhaben dem Art. 3 widerspricht, der die weitere Ausdehnung in ökologisch und landschaftliche sensible Gebiete untersagt“ – dann habe die Landesregierung diese Bewertung und das damit verbundene Verbot zu respektieren, betonte der Vorsitzende des Dachverbands für Natur- und Umweltschutz.