Von Abstand bis Turnhalle: Diese Corona-Bestimmungen gelten für den Start ins neue Bildungsjahr. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>1: Freiwillige Tests der Schüler in den ersten 4 Wochen</b><BR /><BR />Die Schüler aller Schulen und Schulstufen werden in den ersten 4 Wochen des neuen Schuljahres eingeladen, sich regelmäßig einem vom Südtiroler Sanitätsbetrieb organisierten Screening zu unterziehen, das der Sanitätsbetrieb organisieren wird. Aller Voraussicht nach finden die Tests 2 Mal pro Woche statt; begonnen werden soll damit am Donnerstag dieser Woche. Die genauen Details dazu sollte die Landesregierung am morgigen Dienstag festlegen. Wie bereits im Vorfeld der Verordnung berichtet, werden Schüler, die beim Screening nicht mitmachen, nicht in Fernunterricht geschickt. Bei einem positiven Testergebnis werden die Eltern informiert und alle nötigen Maßnahmen ergriffen. <BR /><BR /><BR /><b>2: Früher Schulbeginn, frühe Überwachung</b><BR /><BR />In der Vorordnung wird darauf Bezug genommen, dass derzeit 30 Prozent der Neuinfektionen die Altersgruppe der unter 20-Jährigen, d. h. die schulpflichtige Bevölkerung, betreffen und „dass es daher wünschenswert erscheint, die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Präsenz mit Überwachungs- und Präventionsstrategien zu unterstützen“. Die Schulen aller Bildungsstufen stellen mit rund 80.000 Schülerinnen und Schülern und rund 20.000 im Schulbereich Beschäftigten einen sehr hohen Anteil an der Gesamtbevölkerung (ca. 19 Prozent) dar. Es wird auch erwähnt, dass sich das Land in Sachen Screening mit dem Gesundheitsministerium abgesprochen hat, zumal im übrigen Staatsgebiet die Schule später beginnt und der Staat noch an einer Regelung knobelt. Der Gesundheitsminister habe das Vorgehen Südtirols als Verstärkung der Covid-Überwachung im schulischen Bereich befürwortet, heißt es in der Verordnung. <BR /><BR /><BR /><b>3: Ohne Grünen Pass in Mensa und Turnhalle</b><BR /><BR />Geregelt ist auch der Zugang von Schülern zu Mensa und Turnhallen. Keinen Grünen Pass braucht es demnach für Nutzung der Schulmensa und auch nicht bei sportlichen oder kulturellen Tätigkeiten im Rahmen der Unterrichtszeit in externen sportlichen Einrichtungen oder an kulturellen Orten, sofern die Einrichtung ausschließlich von der Klasse oder von der Gruppe der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler benutzt wird. <BR /><BR /><BR /><b>4: Abstandsregel und Maskenpflicht bleiben</b><BR /><BR />Laut aktuellem Stand besteht eine Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren sowie für das gesamte Personal. Empfohlen wird ein zwischenmenschlicher Abstand von einem Meter – sofern dies die räumlichen und strukturellen Bedingungen zulassen, bei Bewegung bzw. Sportunterricht im Freien kann davon abgesehen werden – sofern ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird. Maskenpflicht besteht im Übrigen auch in Bussen und Zügen. <BR /><BR /><BR /><b>5: Schulpersonal: Mehr Testmöglichkeit im Visier</b><BR /><BR />Das Personal der Bildungseinrichtungen muss – wie berichtet – vom 1. September bis 31. Dezember im Besitz eines Grünen Passes sein. Abzuklären bleibt, ob die Testmöglichkeiten ausgebaut werden. Die Rede ist auch davon, dass die Tests verbilligt zu 10 statt 15 Euro angeboten werden sollen; darüber ist aber noch keine Entscheidung gefallen. Zudem wird auf gesamtstaatlicher Ebene an einer einheitlichen Kontrollmöglichkeit des Grünen Passes gearbeitet. <BR />