Einschreibeberechtigt sind alle Kinder, die innerhalb Februar 2015 drei Jahre alt werden. Die Zeitpläne für die Einschreibungen werden derzeit von den Leiterinnen der einzelnen Kindergärten in Absprache mit den Direktionen festgelegt und in der Folge an der Anschlagtafel der einzelnen Kindergärten veröffentlicht.Weitere Informationen zur Einschreibung erhalten Eltern im Kindergarten ihres Einzugsgebietes, in den Kindergartensprengeln und auch im Kindergarteninspektorat am Deutschen Bildungsressort in Bozen.