<BR /> „Damit ist ein wichtiger Schritt unternommen worden, die Lohnnebenkosten zu senken“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger. Die Sozialpartner haben sich am 24. September 2024 zur IRAP-Reduzierung für 2025 geeinigt. Zuvor hatten HGV, Unternehmerverband und ASGB ein entsprechendes Abkommen vorgelegt. <BR /><BR />Gestern hat die Landesregierung nun die Spielregeln für den reduzierten IRAP-Steuersatz ab 2025 festgelegt. Demnach können alle Betriebe den reduzierten IRAP-Steuersatz anwenden, welche Zusatzkollektivverträge auf Landesebene oder auch Betriebsvereinbarungen abgeschlossen haben. Im Hotel- und Gastgewerbe sind die Landeskollektivverträge im Juli letzten Jahres unterzeichnet worden und beinhalten zeitlich definierte Lohnerhöhungen, heißt es abschließend in der Pressemitteilung des HGV.