Auch darf laut Gesetz maximal ein Drittel eines Strandes mit Liegen zur kommerziellen Nutzung belegt sein. Angesichts der unzähligen Strände des Landes ist die Kontrolle vor Ort durch die Behörden jedoch kaum möglich, weshalb nun Technik genutzt werden soll. Bei Verstößen sind teils empfindliche Sanktionen vorgesehen - etwa hohe Geldstrafen. Zudem drohen bei schweren oder wiederholten Verstößen zeitweise Betriebsschließungen sowie der Ausschluss bei der künftigen Vergabe von Strandkonzessionen.