Der verpflichtende Italienischtest für Nicht-EU-Bürger, die um längere Aufenthaltsgenehmigungen ansuchen, wurde italienweit im Sommer 2010 eingeführt.Bei dem Test müssen die Anwärter nachweisen, dass sie kurze italienische Texte - sowohl gesprochene als auch geschriebene - verstehen können.Außerdem müssen sie zeigen, dass sie fähig sind, auf Italienisch zu schreiben.Nur wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen, kann ihnen auch die Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden.Schulämter helfenInformationen und Hilfestellungen zu diesem Sprachtest können sich Nicht-EU-Bürger ab sofort auch im Deutschen Schulamt und im Italienischen Schulamt holen.Deutsches Schulamt: am 19. März 2013 in der Amba-Alagi-Straße 10 in Bozen im Hochparterre (Zimmer 11) von 13 bis 14 Uhr bei Marcella Perisutti (Tel. 0471 417268 - E-Mail: marcella.perisutti@provinz.bz.it)Italienisches Schulamt: am 2. April, 7. Mai und 4. Juni 2013 im Plaza-Gebäude im Bozner Neubruchweg 2 im zehnten Stock (Zimmer 1013) jeweils von 12 bis 13 Uhr bei Claudia Provenzano (Tel. 0471 411474 - E-Mail: claudia.provenzano@scuola.alto-adige.it).