Freitag, 21. Oktober 2016
Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung
Das Zeigen des Hitlergrußes rechtfertigt nach einer Entscheidung des Hamburger Arbeitsgerichts eine fristlose Kündigung. In dem Verfahren hatte ein entlassener Fahrer eines Patiententransportunternehmens gegen seine Entlassung geklagt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Zu NS-Zeiten ein Muss, heute ein Kündigungsgrund: der Hitler-Gruß.