In der Region Lombardei tritt ab dem 2. Juli bis zum 15. September eine neue Regelung zum Schutz von Arbeitnehmern vor extremer Hitze in Kraft: Bei hoher Hitzebelastung ist das Arbeiten im Freien zwischen 12:30 und 16:00 Uhr untersagt, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa berichtet.<BR /><BR />Die Maßnahme der Regionalregierung betrifft Tätigkeiten im Baugewerbe, in Steinbrüchen sowie in der Land- und Gartenbauwirtschaft – allerdings nur an Tagen, an denen auf der Website www.worklimate.it ein hohes Gesundheitsrisiko aufgrund von Hitze gemeldet wird.<BR /><BR />Die Regelung geht auf eine Verordnung des Regionalpräsidenten Attilio Fontana zurück, die nach Gesprächen mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden beschlossen wurde. „Unsere Priorität ist der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer – insbesondere in Zeiten, in denen die Hitze unerträglich wird“, erklärte Fontana laut Ansa. Die Maßnahme sei ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen.<BR /><BR />Ausnahmen gelten für dringende Tätigkeiten oder solche von öffentlichem Interesse, etwa im Rahmen des Zivilschutzes oder bei Notfalleinsätzen – vorausgesetzt, es werden alle vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Öffentliche Verwaltungen, Dienstleister mit Konzessionen sowie deren Auftragnehmer sind ebenfalls vom Verbot ausgenommen.<BR /><BR />Die Verordnung wurde an alle zuständigen Behörden, Kommunen, Gesundheitsämter und Arbeitgebervertreter übermittelt. Fontana kündigte an, die Situation weiter genau zu beobachten und bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.<h3> Tödlicher Hitzeschock auf Baustelle in Bologna</h3>Die Notwendigkeit solcher Schutzmaßnahmen unterstreicht ein tragischer Vorfall, der sich am Montag in San Lazzaro bei Bologna ereignete: Ein 48-jähriger Bauarbeiter brach während Betonierarbeiten auf einer Schulbaustelle gegen 12 Uhr zusammen und starb kurz darauf an einem hitzebedingten Kreislaufzusammenbruch, wie Ansa berichtet.<BR /><BR />In Reaktion auf diesen Todesfall und nach massiver Kritik der Gewerkschaften hat auch die Region Emilia-Romagna am Montag eine ähnliche Verordnung erlassen. Diese verbietet zwischen 12:30 und 16:00 Uhr jegliche Arbeiten unter direkter Sonneneinstrahlung – unabhängig von Rolle oder Vertragsform – in besonders gefährdeten Sektoren wie Landwirtschaft, Bauwesen und erstmals auch auf den Logistikflächen zur Warenlagerung.