Ab Frühjahr 2024 kann man auch rückwirkend um Leistungsstipendien für das Studienjahr 2022/23 ansuchen. 208 Stipendien im Wert von 1390 Euro sollen vergeben werden. Das ist eine Erhöhung von 20 Prozent zu den Jahren zuvor, die mit der 20 prozentigen Erhöhung der Studienbeihilfen, die letztes Jahr auf Forderung der sh.asus geschah, gesetzlich einhergeht. <BR /><BR />Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht für Studierende, sagt die sh.asus. Außerdem beinhaltet die Reform der Leistungsstipendien auch eine Ausweitung des Begriffes der Leistung: <BR /><BR />„Künftig können zusätzlich zu einem hervorragenden Notenschnitt auch andere Aspekte wie Sprachzertifikate und Auslandsaufenthalte angegeben werden; das kann ein Anreiz dafür sein, sich vielseitig zu bilden und auch solche Kompetenzen zu erlernen, die gerade im globalisierten 21. Jahrhundert wichtig sind.“ <BR /><BR />Das sagt Julian Nikolaus Rensi, der Delegierte der sh.asus im Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung, der für die SH auch entscheidend am allgemeinen Reformprozess der Leistungsstipendien beteiligt ist.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="878366_image" /></div> <BR /><h3> „Leistungsstipendien sollten rückwirkend erweitert werden“</h3> „Es freut uns, dass unsere Forderung der Wiedereinführung der Leistungsstipendien in die Tat umgesetzt wird und nun auch seitens des Beirats das Okay kam“, sagt die Vorsitzende der sh.asus, Ariane Benedikter. „Allerdings, sollte das rückwirkende Ansuchen um die Leistungsstipendien um zumindest eines der Corona-Jahre erweitert werden, damit die Studierenden, die auch in jenen Jahren Bestnoten geschrieben haben und die Möglichkeit um ein Stipendium anzusuchen bis dato nicht hatten, nachträglich erhalten“, so Benedikter weiter.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="878369_image" /></div> <BR /><BR /><BR /> Denn in diesen 3 universitären Coronajahren seien Studierende mit den verschiedensten Herausforderungen konfrontiert gewesen, nicht zuletzt auch mit den beginnenden Teuerungen und psychischen Belastungen. <BR /><BR />„Dass Studierende zumindest um Leistungsstipendien für eines der vergangenen Jahre rückwirkend ansuchen können, auch wenn sie ihr Studium schon beendet haben, ist entscheidend, da dies die Chance bietet, gute Leistungen in gerade diesen schwierigen Zeiten noch nachträglich anzuerkennen“, fügt SH-Vize Alexander von Walther hinzu. In diese Richtung solle weitergearbeitet werden.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="878372_image" /></div> <BR />