Beim Landeskindergeld beißt sich die Katze derzeit selbst in den Schwanz. Ausbezahlt wird es aufgrund der staatlichen Einkommenserklärung ISEE. Wer über 40.000 Euro liegt, geht leer aus. Lohnanpassungen, die derzeit oft aufgrund der Inflation stattfinden, führen dazu, dass Familien durch den Rost fallen – von 2023 auf 2024 waren es über 2.000, ein Rückgang von 4,8 Prozent. <BR /><BR />Mit ein Grund, weshalb die Mehrheit beim Nachtragshaushalt einen Tagesordnungspunkt des Team K angenommen hat, das <b>Kindergeld der Inflation anzupassen und die Einkommensgrenze auf 45.000 Euro zu erhöhen.</b><BR /><BR /><embed id="dtext86-71000832_quote" /><BR /><BR />„Ein notwendiger Schritt, den die Landesregierung bereits zuvor abgesegnet hatte, weil auch der Staat mit der Grenze für seine Unterstützung auf 45.000 Euro gegangen ist“, sagt Landesrätin Rosmarie Pamer. <BR /><BR />Inzwischen liegen erste Berechnungen vor, die von einer inflationsbedingten Steigerung des Kindergeldes um acht Prozent ausgehen. Dem Land kostet dies 7 Millionen Euro, welche im Dezember im Haushalt bereitgestellt und ab 1. Jänner 2026 ausbezahlt werden sollen, so Pamer.<h3> Das ist nicht alles</h3> Wer das Landeskindergeld will, muss ein Jahr in Südtirol ansässig sein – und so lange mussten junge Südtiroler Familien, die aus dem Ausland oder anderen Regionen zurückkehrten, bislang auf die Leistung warten. „Künftig erkennen wir für Rückkehrer den <b>historischen Wohnsitz</b> an“, so Pamer. Wer 15 Jahre in Südtirol lebte, bevor er wegzog, erhält die Leistungen sofort.<BR /><BR />Schneller zum Geld kommen künftig auch <b>Familien mit im Ausland adoptierten Kindern</b>. Weil das Adoptionsurteil rechtskräftig sein musste, dauert es derzeit oft Monate. „Künftig soll das Datum der Einreise des Kindes zählen“, sagt Pamer.<h3> Erleichterungen für behinderte Kinder</h3>Das Familiengeld kann dank der Zulage <b>„Familiengeld+“</b> bis auf das Zwei- bzw. Vierfache steigen, wenn<b> Väter</b> in den ersten 18 Monaten des Kindes mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate Elternzeit nehmen und nur 30 Prozent des Gehalts oder gar kein Geld beziehen. Trotzdem beantragten es 2024 nur 46 Väter, weshalb künftig die zwei Monate nicht mehr am Stück genommen werden müssen, sondern auch gesplittet.<BR /><BR /> Laut aktuellen Kriterien wird der Zuschuss gekürzt, wenn ein <b>Kind mit Behinderung mehr als 90 Tage im Jahr in einer betreuten Wohneinrichtung</b> untergebracht wird. Für die Eltern bringt dies mitunter Rückzahlungen erhaltener Beiträge mit sich, was vor allem bei wechselnden Zeiträumen in Einrichtungen Unsicherheit schafft. Künftig sollen Zuschüsse erst ab Erreichen der 90 Tage in der Einrichtung entzogen werden. Bereits erhaltene Unterstützung wird bei den Eltern belassen.