Das Landgericht München sprach den Präsidenten des FC Bayern München am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen schuldig. Hoeneß blickte beim Urteilsspruch zu Boden, seine Mundwinkel zuckten.Die Staatsanwaltschaft hatte wegen eines besonders schweren Falls von Steuerhinterziehung für eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert.Die Verteidigung forderte höchstens eine Bewährungsstrafe, sollte das Gericht die Selbstanzeige als unwirksam erachten. Beide Parteien können in Revision gehen, nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.In ihrer Anklage war die Staatsanwaltschaft noch von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe der ersten drei Prozesstage vervielfachte sich diese Summe auf 27,2 Millionen Euro.Hoeneß-Anwalt kündigt Revision anDer Anwalt von Uli Hoeneß will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. „Wir werden das Urteil natürlich mit dem Rechtsmittel der Revision angreifen“, sagte Hanns Feigen am Donnerstag in München.Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs werde sich dabei insbesondere mit den Anforderungen an die Wirksamkeit einer Selbstanzeige beschäftigen müssen. „Entscheidend ist, wie mit einer solchen nicht idealen Selbstanzeige umzugehen ist“, erklärte Feigen.Zugleich wurde bekannt, dass der Haftbefehl gegen Hoeneß zwar weiter aufrechterhalten, aber außer Vollzug gesetzt bleibt. Das erklärte Gerichtssprecherin Andrea Titz. Zusammenkunft der Bayern-Gremien – Reaktion nicht vor FreitagDer FC Bayern München hat nach dem Urteil eine kurzfristige Beratung der wichtigsten Gremien angesetzt.Wie der deutsche Fußball-Rekordmeister am Donnerstag mitteilte, werden die entsprechenden Gremien des Vereins und der Aktiengesellschaft, also Präsidium, Verwaltungsbeirat und Aufsichtsrat, zusammenkommen. Zeitnah, aber nicht vor dem Freitag, werde man über das Ergebnis informieren.dpa