Der Fonds ist für den Zeitraum 2023 bis 2030 eingerichtet und wird jährlich mit 1,2 Millionen Euro ausgestattet. Gefördert wird die gespeicherte Kohlenstoffmenge in Gebäuden und Bauwerken öffentlicher Körperschaften, von gemeinnützigen Körperschaften und Organisationen, zivilrechtlich anerkannter kirchlicher Körperschaften und Stiftungen. Die Förderung aus dem Holzbaufonds schließt eine Mehrfachförderung der Baumaßnahme nicht aus.<BR /><BR />Eine Expertenkommission nimmt die Bewertung und Reihung der Projekte in einer Rangliste vor und legt die Höhe der Förderungen fest. Die Förderung ist abhängig von der Menge der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gebundenen Kohlenstoffmenge. Die Förderhöhe beträgt 500 Euro je Tonne gespeichertem Kohlenstoff (in Tonnen CO2).<h3>Förderanträge vor Baubeginn einreichen – Neue Frist 30. Juni</h3>Für dieses Jahr sind im Holzbaufonds noch Mittel verfügbar, die Einreichfrist wurde deshalb auf den 30. Juni verlängert. Die Förderanträge müssen vor Baubeginn bei der Landesabteilung Forstdienst in elektronischer Form eingereicht werden, <a href="https://mycivis.civis.bz.it/de/Services/ServiceDetail/?id=3089" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">alle Informationen und Gesuchsunterlagen gibt's hier.</a>