Mehr als die Hälfte der Südtiroler Hotels, Pensionen und Garnis liegen im landwirtschaftlichen Grün. 2 Jahre herrschte an der Erweiterungsfront Stillstand. In dieser Zeit hat der Landtag der quantitativen Erweiterung einen dicken Riegel vorgeschoben. Die qualitative Erweiterung ist jetzt aber wieder möglich.<BR /><BR />Mit der Genehmigung des Landschaftsleitbildes gab die Landesregierung am Dienstag die qualitative Erweiterung im Gastgewerbe wieder frei. Ohne weiteres Verfahren sind Erweiterungen von 30 Prozent der überbauten Fläche bis maximal 12.500 Kubikmeter zulässig. <BR /><BR />Wer die 30 Prozent überschreiten will, benötigt laut Landschaftsleitbild einen Durchführungsplan. „Allemal ist es deutlich schwieriger als bisher, denn neue Betten oder einen Durchführungsplan muss man erst einmal von der Gemeinde kriegen“, sagt Landesrat Schuler.<BR /><BR />Allerdings ist es damit nicht getan. Für die gastgewerbliche Erweiterung im landwirtschaftlichen Grün fehlt noch eine Durchführungsverordnung der Landesregierung. Diese wird in Bälde erfolgen, denn auf die Kernpunkte hat sich eine Arbeitsgruppe mit Landesrat Schuler und HGV jetzt geeinigt.<h3> Klimahaus-Agentur redet mit</h3>„Die Neuigkeit der Verordnung ist, dass Baurechte an ökologische Maßnahmen gekoppelt werden“, erklärt Schuler. In der Verordnung werden in Absprache mit der Klimahaus-Agentur Umweltstandards festgelegt, die schon im Bau nachweisbar sind. Sie reichen von Holzbauweise, Regenwassertanks, E-Mobilität, natürliche Baumaterialien, Raumluftqualität bis Verwendung erneuerbarer Energien. <BR /><BR />In Summe ergeben diese ökologischen Kriterien im Bewertungssystem 30 Punkte. Laut Vorschlag an die Landesregierung müssen Betriebe mit 4 und mehr Sternen mindestens 15 Punkte erreichen, um erweitern zu dürfen. Für Betriebe unter 4 Sternen sind 10 Punkte notwendig. Geeinigt hat man sich auf einen Freiraum. Eingriffe bis zu 300 Quadratmetern unterliegen keinen Auflagen. „Diese machen wenig Sinn, wenn jemand zum Beispiel nur seinen Speisesaal vergrößert“, sagt Schuler. Das letzte Wort habe nun die Landesregierung.<BR /><BR /><embed id="dtext86-60233071_quote" /><BR /><BR /> Manche werden dies mit Überzeugung tun, andere, weil man sich sonst die Erweiterung abschminken kann: „Der Tourismus jedenfalls geht voraus im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger. Von einer Zuweisung neuer Betten sei man entfernt. Die Gemeinden arbeiten an ihren Musterverordnungen. „Es geht um qualitative Erweiterung. Dabei hatten wir dafür gekämpft, dass kleine Betriebe keine Auflagen erfüllen müssen. Wir sind damit nicht durchgedrungen, haben aber mit den 10 Punkten Erleichterungen erreicht“, sagt Pinzger.<BR /><BR />Sorgen bereitet das Versiegelungsverbot freier Zubehörflächen im Landschaftsleitbild. Bei einem Treffen mit Landesrätin Maria Kuenzer und Landesrat Schuler forderte der HGV Flexibilität. „Wenn man sieht, was in Gewerbezonen abläuft, kann man nicht nur mit uns rigoros sein. Mit dem Tourismus allein schafft man die Ziele des Klimaplans nicht“, so Pinzger. <BR />