Das Bozner Schwurgericht hob die Bewährung für eine vorhergehende Haftstrafe über ein Jahr und 3 Monate auf. Das Strafmaß stammt aus einem Vergleich wegen Mitführens einer Waffe.Damit ist das Schwurgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft nachgekommen. Diese hatte argumentiert, dass die Bewährung als hinfällig anzusehen sei, weil Wieser im Bewährungszeitraum eine Straftat derselben Art begangen habe.D/rc Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".