Die Änderung des Tierschutzgesetzes wurde auf Antrag des Abgeordneten Claudio Cia (FDI) Ende November 2022 vom Landtag genehmigt und tritt nach einer Übergangsphase im Sommer definitiv in Kraft. Wer dann einen Hund an der Leine oder an der Kette hält, riskiert eine Geldstrafe von 400 bis 800 Euro, die im Wiederholungsfall verdoppelt wird. <BR /><BR />Mit dem Verbot im Trentino hat eine italienweite Kampagne zur „Freilassung“ von Hunden ein weiteres Ziel erreicht. Neben der Provinz Trient haben auch Latium, Kampanien, Umbrien, Marken, Emilia Romagna, Abruzzen, Apulien, Lombardei und Venetien diese Regelung übernommen. <BR /><BR />Doch im Trentino werden bereits Stimmen laut, die sich Sorgen machen: Was wird mit den Hunden geschehen, wenn sie von der Kette kommen und möglicherweise frei herumlaufen? <BR /><BR /><embed id="dtext86-58032261_quote" /><BR /><BR />„Es ist traurig, dass wir in Südtirol immer noch über das Thema Hunde an der Kette reden müssen“, sagt die hauptberufliche Hundetrainerin Lisa Holzner (Lana – Nals – Vahrn). Vorerst ist das gar nicht in Diskussion, sondern in Gesetz gegossen. <BR />Das Tierschutzgesetz des Landes aus dem Jahr 2000 erlaubt ausdrücklich, dass Hunde an der Kette gehalten werden dürfen, allerdings müsse das Tier einmal täglich freigelassen und ausgeführt werden. Die Durchführungsbestimmungen aus dem Jahr 2013 schreiben weiters vor, dass die Kette mindestens 4 Meter lang und an einem Laufdraht von ebenfalls mindestens 4 Metern Länge befestigt sein muss. Zudem stehen dem Hund mindestens 20 Quadratmeter Lauffläche zu, Hündinnen müssen sterilisiert sein. <h3> „Ein hoch soziales Lebewesen“</h3>Also durchaus annehmbare Lebensbedingungen für einen Hund? Hundetrainerin Holzner widerspricht entschieden: Ein Hund sei ein „hoch soziales Lebewesen“, der Mensch sei sein wichtigster Partner. Wenn der Vierbeiner auf Dauer ins Freie verbannt wird, füge er sich seinem Schicksal, „aber artgerechte Tierhaltung ist das auf keinen Fall“. <BR /><BR />Also Leinen los – mit dem Risiko, dass Hunde auf Besucher und Passanten eines Hofes losstürmen oder im Wald Wildtiere herumhetzen? „Ein Hund gehört ins Haus, dann ist das Problem gelöst“, sagt Holzner. Ein Hofhund dürfe eben nicht als „Alarmanlage und Müllschlucker“ gehalten werden – hier brauche es auch in Südtirol eine Änderung des Tierschutzgesetzes und strengere Kontrollen. <BR /><BR /><BR /><BR />