Die Landesregierung soll nun beauftragt werden, 1. die gesetzliche Voraussetzung zur Durchführung von DNA-Analysen zu schaffen, um die zentrale Datenbank dahingehend zu ergänzen, dass von jedem Hund, der in Südtirol gehalten wird, eine DNA-Analyse in der zentralen Datenbank gespeichert werden kann,2. die Möglichkeit zu schaffen, DNA-Tests einzuführen, um zurückgelassenen Hundekot den Verursachern zuordnen zu können, sowie die Besitzer streunender Hunde ermitteln können, welche Verkehrsunfälle verursacht oder Tiere bzw. Menschen angegriffen haben.Die Landesregierung sprach sich für die DNA-Datenbank aus, die sehr treffsicher sei und überschaubare Kosten habe. Der Antrag wurde mit 20 Ja und 3 Nein genehmigt. stol/lpa