Aber der Reihe nach: Andrea Anita Schwarz ist ausgebildete Kindergärtnerin und Grundschullehrerin. Im vergangenen Herbst hat sie beschlossen, die eineinhalbjährige Ausbildung zur Integrationslehrerin an der Uni in Brixen zu absolvieren, die im Frühjahr 2024 endet. Mit ihr haben weitere 5 Lehrerinnen und eine Kindergärtnerin die Zusatzausbildung in Angriff genommen und – wie vom Land vorgesehen – um die Studienbeihilfe angesucht. Das Land gewährt für diese Zusatzausbildung ein einmaliges Stipendium von rund 3000 Euro. Detail am Rande: Allein die Studiengebühren für diese Zusatzausbildung belaufen sich auf 2500 Euro.<BR /><BR />„Aber ich fiel durch den Rost und damit aus allen Wolken, denn fürs Land liegt mein Studienabschluss für die Grundschullehrerausbildung mehr als 6 Jahre zurück“, sagt Schwarz. So wie ihr sei es weiteren 3 Mitbewerberinnen ergangen. „Nur 3 von uns 7 kamen zum Zug. Das ist doch völlig unverständlich, dass ein Uniabschluss, der länger als 6 Jahre zurückliegt, ein Ausschlussgrund ist. Das ist doch eine Diskriminierung wegen des Alters, wo wir doch alle dieselbe Ausbildung durchlaufen“, fügt Schwarz hinzu.<BR /><BR />Dabei bestehe landesweit ein Mangel an ausgebildeten Integrationslehrerinnen „und wir wären insofern an den Schulen sehr gefragt“, sagt sie. „Mit dem Stipendium hätte ich die Studiengebühr bezahlt und das Pendeln nach Brixen“, fügt sie hinzu.<BR /><BR />Andrea Anita Schwarz und ihre Kolleginnen haben sich bereits mit Bildungslandesrat Philipp Achammer getroffen. „Er zeigte zunächst Verständnis, sagte dann aber, dass sich diese Ungleichbehandlung nicht so schnell ändern lasse, was bei uns auf Unverständnis stößt. Denn hier handelt es sich um Landesregelungen, die das Land wohl selbst wieder ändern kann“, meint Schwarz.<BR /><BR />„An meiner zugesagten Unterstützung ändert sich nichts“, betont Bildungslandesrat Philipp Achammer. Er bedauere, dass „der Apparat, der durch die gerechtfertigten Einwände der Integrationslehrerinnen in spe in Bewegung gesetzt wurde, sehr schwerfällig ist. Landesgesetze lassen sich nicht auf die Schnelle abändern und der Bereichsübergreifende Vertrag (BÜKV) auch nicht. Zudem müssen Universitätsregelungen mit dem Staat abgestimmt werden“, sagt Achammer. Er wolle sich nie und nimmer aus der Verantwortung stehlen. Er habe keine Sofortlösung für gegen den „Bürokratiedschungel“. „Ich muss mich an geltende Regeln halten, aber ich bin gewillt, die 6 Jahre-Regelung aufzuheben“, betont er. <BR /><BR />Schwarz ist aber auf eine weitere Ungleichbehandlung in der Integrationslehrer-Ausbildung gestoßen, die nicht förderlich sei. Eine der 7 angehenden Integrationslehrerinnen sei Kindergärtnerin. „Wir machen alles miteinander, aber während wir Lehrerinnen um Bildungsurlaub ansuchen können, schaut die Kindergärtnerin durch die Finger, denn die Ausbildung findet am Freitagnachmittag und am Samstag statt. Das heißt für die Kindergärtnerin: Ausbildung außerhalb der Dienstzeit, also kein Recht auf Bildungsurlaub“, sagt sie. Wenn 2 das Gleiche tun, ist es offensichtlich nicht dasselbe. In punkto Bildungsurlaub verspricht Achammer eine Angleichung zwischen Lehrern und Kindergärtnerinnen.