Wie berichtet, hatte die Kurie nach Vorliegen des Missbrauchsgutachtens Ende Jänner eine Fachgruppe eingesetzt, die die einzelnen Fälle beurteilen sollte. Der Fall Don Carli war die Nummer 16. „Wir haben uns gleich auf unserer ersten Sitzung mit der Situationsbewertung des Falles 16 befasst“, erinnert sich der Priester und Psychologe Gottfried Ugolini, Beauftragter der Diözese für den Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen und Mitglied der sechsköpfigen Fachgruppe.<BR /><BR /> „Dabei haben wir festgestellt, dass das Fazit des kirchlichen Prozesses in Rom – nämlich, dass Giorgio Carli zwar in der Seelsorge eingesetzt werden könne, aber nur unter Beobachtung – bislang nicht eingehalten worden war.“<h3> Seit 2010 seelsorgerisch in Sterzing tätig</h3>Don Carli war nämlich bereits seit 2010 seelsorgerisch in Sterzing tätig. Ein Monitoring war nicht vorgesehen worden. Das weitere Vorgehen sei in der Fachgruppe lange abgewogen worden. Schließlich habe man die Empfehlung an Bischof Muser weitergeleitet, dass Don Carli – falls er als Seelsorger eingesetzt würde – unbedingt beobachtet und psychologisch begleitet werden sollte; außerdem sollte er nicht mit Minderjährigen arbeiten.<BR /><BR />„Damit war die Aufgabe der Fachgruppe beendet, in konkrete Personalentscheidungen zum Fall 16 – also zur Versetzung ins obere Pustertal – wurden wir nicht einbezogen bzw. nicht befragt“, betont Ugolini. <h3> Was Don Carli zunächst angeboten wurde</h3>Im heurigen Frühjahr begann sich dann der Wind in Sterzing zu drehen: Bis dahin von den meisten Gläubigen wertgeschätzt, hätten nach einem TV-Bericht über den Fall vor allem italienischsprachige Familien ihre Kinder von Don Carli ferngehalten, der Unmut in Sterzing wuchs. Das habe auch Don Carli gespürt. Er habe deshalb beabsichtigt, nur mehr bis Jahresende in Sterzing zu bleiben. <BR /><BR />Zuerst sei ihm angeboten worden, im Büro der Kurie zu arbeiten oder sich eine Auszeit zu nehmen. Doch dann sei die Entscheidung gefallen, ihn nach Innichen zu versetzen – möglicherweise in Anlehnung an die Richtlinie aus dem kirchlichen Prozess. <BR /><BR />„Man muss aber bedenken, dass sich seit der etliche Jahre zurückliegenden römischen Entscheidung die Sensibilität der Öffentlichkeit zu Missbrauchsfällen im kirchlichen Umfeld gewandelt bzw. geschärft hat. Als ich von der Versetzung erfahren habe, war ich – ehrlich gesagt – überrascht. Wenn man mich gefragt hätte, hätte ich Don Carli – nicht zuletzt in seinem eigenen Interesse – die Bürotätigkeit bzw. die Auszeit nahegelegt“, sagt Ugolini.