Das und mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber! <BR /><BR />Gut zu wissen: Weil im Internet eine größere Anzahl von Menschen erreicht werden, sieht das Gesetz bei Verleumdung härtere Strafen vor. Da hilft es dem Täter auch nicht, wenn er den Namen des Opfers gar nicht explizit nennt oder sich hinter einem Tarnnamen oder einem gefälschten Profil versteckt. <BR /><BR /><b>Wie viel Kritik ist erlaubt und wo beginnt die Verleumdung?</b><BR /><BR />Grundsätzlich gilt auch im Internet das Recht auf Kritik. Dieses besagt, dass jemand über eine andere Person ein persönliches Urteil aussprechen darf. Dieses Urteil muss maßvoll formuliert sein, es darf nicht die persönliche oder berufliche Moral eines Menschen verletzen. <BR /><BR />Zwei Beispiele: Es ist erlaubt, die Entscheidung eines Politikers öffentlich zu kritisieren oder zu erklären, dass man etwa von seinem Wahlprogramm nichts halte. Das Recht auf Kritik hört dann auf, wenn dies in abfälligen Tönen geschieht und seine Ehre in Frage gestellt wird, etwa indem er als völlig unfähig oder korrupt bezeichnet wird. <BR /><BR />Erlaubt ist zum Beispiel auch die negative Bewertung eines Restaurants, in dem das Essen nicht gut, die Preise überzogen oder das Personal unfreundlich war. Die Grenze der Kritik wird dann überschritten, wenn dies nicht mehr im sachlichen Ton geschieht und das Ansehen des Lokals etwa durch abwertende Ausdrücke wie „Touristenfalle“ oder „Spelunke“ geschädigt wird. <BR /><BR /><b>Was ist eine Beleidigung, was eine Verleumdung?</b><BR /><BR />Wer seinen Nachbarn über den Gartenzaun hinweg als „Trottel“ bezeichnet, begeht eine <b>Beleidigung</b>. Diese spielt sich im persönlichen Bereich und in Anwesenheit des Beleidigten ab. Sie stellt an sich keine Straftat dar. In einem schwerwiegenden Fall kann das Opfer aber eine Zivilklage in die Wege leiten und auf Schadenersatz klagen. Am Ende des Prozesses kann der Täter zum Schadenersatz, aber auch zu einer Geldstrafe von 100 bis 800 Euro für die Staatskasse verurteilt werden. <BR /><BR />Eine <b>Verleumdung</b> als Straftat liegt dagegen vor, wenn der Ruf einer anderen Person, die nicht anwesend ist, beschädigt wird und dies in Anwesenheit von mindestens 2 oder mehr Personen geschieht. Ein untergriffiger Kommentar zum Beispiel auf Facebook geschieht in Anwesenheit von anderen Usern und ist daher eine Verleumdung; das gilt auch dann, wenn die verleumdete Person den Kommentar erst später liegt. Eine solche Verleumdung stellt eine Straftat dar und das Opfer hat die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten. <BR /><BR /><b>Und wenn der Name der Person gar nicht genannt wird?</b><BR /><BR />Eine allgemeine Beleidigung ohne Nennung eines Namens ist grundsätzlich keine Straftat. Allerdings gilt: Wenn die Identität des Opfers für Dritte leicht zu erkennen ist und auch für Außenstehende klar ist, wer damit zur Zielscheibe wird, liegt eine Verleumdung vor. <BR />Nach der Rechtsprechung ist das auch dann der Fall, wenn Emojis anstelle von Worten verwendet werden. Grafiken, die z. B. das Gesicht eines Clowns oder Exkremente darstellen, sind auch ohne Text geeignet, den Ruf zu schädigen.<BR /><BR /><BR /><b>Ist ein Schlagabtausch mit bösen Kommentaren ein Vergehen?</b><BR /><BR />Im Internet gibt oft ein böses Wort das andere, dabei kann es schnell zu Beleidigungen kommen. Wenn dies direkt zwischen zwei Personen geschieht, liegt eine Beleidigung, aber keine Verleumdung vor – weil dies nicht in Anwesenheit von anderen passiert. <BR /><BR />Es gibt aber einen Fall, in dem eine Verleumdung vom Gesetz toleriert wird und nicht bestraft wird: Es ist eine instinktive und unmittelbare Reaktion auf ein erlittenes Verbrechen. Diese wird nicht geahndet, weil es sich um eine Art Vergeltung handelt, die durch das rechtswidrige Verhalten der anderen Person ausgelöst wurde.<BR /><BR /><b>Welche Strafen stehen auf Verleumdung im Internet, zum Beispiel über Facebook?</b><BR /><BR />Wer das Internet wählt, um jemand anderen herabzuwürdigen und in seinem Ansehen zu verletzen, muss sich bewusst sein, dass damit eine größere Gruppe von Menschen erreicht wird. Daher sind die Strafen höher als bei einer einfachen Verleumdung. Erschwerend kommt dazu, dass die beleidigenden Äußerungen im Internet leichter verbreitet werden können. Daher ist in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vorgesehen. Zudem kann das Opfer einen Schadenersatz einklagen, und zwar entweder als Zivilkläger oder in einem eigenständigen Zivilprozess. <BR /><BR /><b>Was kann das Opfer im Falle einer Verleumdung auf Facebook tun?</b><BR /><BR />Wer erfährt, dass er im Internet verleumdet wird, hat nach Erhalt dieser Information 3 Monate Zeit, um Anzeige zu erstatten. Diese kann bei der Postpolizei, den Carabinieri oder direkt bei der Staatsanwaltschaft hinterlegt werden. Ein guter Tipp: Oft werden beleidigende Posts gelöscht. Daher ist es sinnvoll, einen Screenshot des Bildschirms erstellen, in dem die Straftat leicht zu erkennen ist. Um Einwände der Gegenpartei zu vermeiden, kann man zu einem Notar gehen und die Screenshot-Kopie beglaubigen lassen, so dass sie von einem Beamten „verifiziert“ wird. Auch Aussagen von Dritten, die den beleidigenden Beitrag gelesen haben, können schriftlich dokumentiert und später im Strafverfahren vorgelegt werden. <BR /><BR /><b>Und wenn der Verfasser der Beleidigung anonym ist oder ein gefälschtes Profil verwendet?</b><BR /><BR />Für eine Verurteilung muss eindeutig nachgewiesen werden, wer der Urheber des verleumderischen öffentlichen Kommentars ist. Sollte zum Beispiel das Profil gefälscht sein, hat die Postpolizei die Möglichkeit, mit Hilfe der IP-Adresse den Verfasser eines verleumderischen Beitrags ausfindig zu machen. <BR /><BR /><b>Wie kann der beleidigende Beitrag gelöscht werden?</b><BR /><BR />Wer Opfer einer Verleumdung im Internet ist, sollte dies umgehend bei der entsprechenden Plattform (z.B. Facebook) melden und die Löschung des Beitrags beantragen. Nach einem Urteil des Gerichts von Mailand vom 2. Februar muss Facebook alle Beiträge löschen, deren verleumderischer Inhalt dem Konzern vollständig bekannt sind. Andernfalls muss es dem Opfer Schadensersatz zahlen, weil es dessen Rechte nicht geschützt hat; damit wurden die Folgen einer Straftat verlängert.