Neben Fällen von Körperverletzung befasst sich die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht u.a. mit Diebstählen, Drogendelikten, Widerstand, Cybermobbing und Bulliying. „Jährlich werden rund 500 Straftaten angezeigt, vor dem Richter landen letztendlich etwa 200 Fälle“, weiß der Präsident des Jugendgerichtes, Benno Baumgartner.<BR /><BR />Meist helfen Mediation, ein Täter-Opfer-Ausgleich und Probezeit, die straffällig gewordenen Minderjährigen wieder auf die rechte Bahn zu bringen.<BR /><BR />Tätliche Übergriffe zwischen Jugendlichen erregen immer öfter Aufmerksamkeit – nicht zuletzt wohl auch, weil heutzutage jeder Vorfall gleich durch die sozialen Medien geistert. <h3> Wann die Opfer Anzeige erstatten müssen</h3>„Es ist beileibe kein neues Phänomen“, bestätigt Baumgartner. Allerdings: „Man muss unterscheiden. Sind es 2 Personen oder Gruppen, die aneinandergeraten, handelt es sich um eine Schlägerei, alle Beteiligten werden von Amts wegen verfolgt. War es jedoch ein Übergriff von einer oder mehreren Personen auf andere, wird nur von Amts wegen ermittelt, wenn die erlittenen Verletzungen des Opfers eine Heilungsdauer von über 20 Tagen haben und/oder Waffen im Spiel waren, wie z.B. Schlagstöcke, Eisenstangen oder ähnliches. Falls nicht, müssen die Opfer Anzeige erstatten“, sagt Baumgartner. <BR /><BR />Bei unverschuldeten Angriffen sei den Opfern anzuraten, nicht zum Gegenangriff überzugehen, sondern sich sofort zurückzuziehen. „Am besten, man zieht gleich das Handy heraus und ruft – gut sichtbar und hörbar für den oder die Angreifer – die Polizei. Das kann den Angriff bereits stoppen“, weiß Baumgartner. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="961327_image" /></div> <BR /><BR />Dass Kinder und Jugendliche Narrenfreiheit haben, weil sie erst mit 14 Jahren strafmündig sind, ist übrigens ein Trugschluss. Auch straffällig gewordene Kinder und Jugendliche unter 14 werden der Jugendstaatsanwalt gemeldet. Für Sachschäden können die Eltern haftbar gemacht werden. <BR /><BR />Gemeinsam mit der Familie, Sozialdiensten, Streetworkern und ehrenamtlichen Vereinigungen wird dann alles getan, um den Jugendlichen ihr rechtswidriges Verhalten bewusst zu machen und sie in eine neue Richtung zu lenken. Immer wichtiger dabei wird der Täter-Opfer-Ausgleich, mit dem am Jugendgericht Bozen äußerst erfolgreich gearbeitet wird. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="961330_image" /></div> <BR /><BR />Dabei werden die Täter mit ihrem Opfer konfrontiert. „Wenn sie sich gegenüber sitzen, passiert etwas – und es tut beiden gut“, weiß die Leiterin des Dienstes Wiedergutmachungsjustiz für Minderjährige von „La strada – Der Weg“, Ulrike Oberlechner. Aus Erfahrung ist sie überzeugt: „Wiedergutmachung bewegt viel mehr als schwere Strafen.“ Das Opfer bekomme Antworten, könne vom Täter Wiedergutmachung verlangen und die Sache für sich abschließen. <h3> Probezeit zeigt Wirkung</h3>Zur Bewährung ausgesetzt werden Strafen am Jugendgericht in Bozen normalerweise nicht. „Das ist nicht erzieherisch“, sagt Baumgartner. Viel effektiver erweist sich die Auferlegung einer Probezeit. Diese dauert in der Regel zwischen 4 und 10 Monaten. Die Auflagen sehen immer eine Bildungs- oder Arbeitspflicht vor. Viele jugendliche Straftäter sind aus der Schule ausgeschieden. „Es ist wichtig, dass sie den Anschluss wieder finden, denn Schulabbruch ist ein bedeutender Rückfallfaktor“, sagt Baumgartner. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="961333_image" /></div> <BR /><BR />Während der Probezeit werden die Jugendlichen zu einem Sozialprojekt bzw. zu freiwilliger Arbeit verpflichtet. Wenn nötig, werden sie psychologisch betreut. Die Eltern werden mit eingebunden. <BR /><BR />Sollte es nötig sein, wird der Jugendliche aus seinem gewohnten Umfeld herausgenommen – z. B. falls es schwerwiegende Probleme daheim gibt oder die Straftat in einer Gruppe begangen wurde, die einen schlechten Einfluss auf den Betroffenen hat. „Oft arbeitet man auch mit der ganzen Gruppe, um deren Dynamik zu durchbrechen.“<h3> Hausarrest oder Gefängnis</h3>Dass sich diese Maßnahmen bewähren, zeigen die Zahlen: „Während italienweit die Rückfallquote von Gefängnisinsassen bei etwa 70 Prozent liegt, jene von Straftätern – Erwachsene und Jugendliche zusammengenommen – zwischen 30 und 40 Prozent, ist sie am Jugendgericht Bozen im einstelligen Bereich“, so Baumgartner. <BR />Nur in schweren Fällen, oder wenn der Jugendliche die Probezeit abbricht bzw. nicht besteht – droht Hausarrest oder ein Aufenthalt im Jugendgefängnis: Jenes für Buben befindet sich in Treviso, für Mädchen in der Toskana.<BR />