Und noch eine gute Nachricht: Auch für die Revision im Jahr 2023 winkt ein Bonus, die Ansuchen um den Beitrag können ab 3. April gestellt werden. <BR /><BR />Ganz neu ist die Sache mit dem Bonus für die Hauptuntersuchung nun nicht, denn die Seite des Transportministeriums ist bereits seit Jänner 2022 online; aber viele wissen noch nichts von der Rückerstattung und lassen sich damit das Geld aus Rom entgehen. <BR /><BR />Wer es sich für das Jahr 2022 noch schnell abholen möchte, muss ins Internet, und zwar innerhalb 31. März. Für die Rückerstattung stellt die Regierung exakt <b>9,95 Euro</b> bereit; das Geld geht immer an die Besitzer des Fahrzeugs, es wird nur ein Mal ausbezahlt. <h3> Ansuchen nur über Internet</h3>Um den Zuschuss für die Werkstattkosten zu erhalten, muss ein Gesuch auf der Internetseite „ <a href="https://www.bonusveicolisicuri.it/home/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Bonus Veicoli Securi</a>“ eingereicht werden. Für den Zugang zum Online-Formular sind SPID oder der digitale Personalausweis (CIE) notwendig. Dann geht alles recht unkompliziert, nach Eingabe der international gültigen Bankkontonummer (IBAN) werden die Daten kontrolliert und das Geld kommt dann direkt auf das persönliche Konto. Zusätzliche Dokumente oder Zahlungsbelege müssen ausnahmsweise nicht eingereicht werden. <BR />Wer kontrollieren will, ob das Gesuch schon angenommen oder gerade überprüft wird, kann sich später auf dem Portal einloggen, das Kennzeichen eingeben und die Informationen erhalten. <BR /><BR />Allerdings erhalten nicht alle den bescheidenen Beitrag aus der Staatskasse. Eine Bedingung ist, dass an den Fahrzeugen die von der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen technischen Überprüfungen vorgenommen wurden, und zwar im Zeitraum vom 1. Jänner 2022 bis zum 31. Dezember 2022. <BR /><BR />Zudem gibt es das Geld nur für Kraftfahrzeuge bis zu einer maximalen Kapazität von 16 Personen einschließlich des Fahrers und mit einem zulässigem Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen. Schwerfahrzeuge kommen zum Zug, wenn sie „für die Beförderung ungefährlicher oder nicht verderblicher Güter unter kontrollierten Temperaturbedingungen (ATP) bestimmt sind“. Vorgesehen ist der Beitrag auch für Anhänger und Sattelanhänger.<BR /><BR />Wer in diesem Jahr die Revision durchführen muss, kann ab 3. April, 9 Uhr, um den „Bonus Veicoli Sicuri“ ansuchen.