Die 3 Verdächtigen wurden nun angezeigt, nachdem bei der Durchsuchung des Labors neben zahnärztlichen Instrumenten auch über 60.000 Euro Bargeld sichergestellt werden konnten.<BR /><BR />Ausgelöst haben die Ermittlungen, wie die Finanzpolizei in einer Presseaussendung mitteilt, ein ungewöhnliches Kommen und Gehen in dem besagten zahntechnischen Labor. Es habe der Verdacht bestanden, dass dort nicht nur zahntechnische Ersatzteile hergestellt, sondern auch zahnärztliche Leistungen erbracht wurden – und zwar von Personen, die dazu nicht befugt und ausgebildet waren. Den Verdacht sollen Hinweise von Kunden des Labors erhärtet haben.<BR /><BR />Daraufhin erließ die Bozner Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Finanzpolizei einen Durchsuchungsbeschluss für das Gebäude, in dem das Labor untergebracht ist. Dabei stellten die Behörden, wie sie berichten, zahnärztliche Instrumente wie einen 3D-Scanner sicher, aber auch Zangen, Spritzen, Kanülen und Mundöffner sowie Medikamente und Betäubungsmittel. Zudem fanden die Beamten laut Aussendung eine große Summe Bargeld, insgesamt über 60.000 Euro, alles 100-Euro-Scheine, die in einem vorgetäuschten Lüftungsschacht im Keller des Hauses versteckt waren.<BR /><BR /><b>Komplexe und invasive zahnärztliche Behandlungen wurden durchgeführt</b><BR /><BR />2 Brüder, die als Partner das Labor führen, und ihr Angestellter wurden wegen verbotener Berufsausübung angezeigt. Sie sind zwar für die Herstellung zahntechnischer Ersatzteile befugt, dürfen aber keine zahnärztlichen Tätigkeiten direkt am Patienten ausüben. Die beschlagnahmten Instrumente und die zahlreichen Notizen, die gefunden wurden, bezeugen laut Darstellung der Finanzpolizei aber, dass die 3 ihr Labor seit Langem als vollwertige Zahnarztpraxis geführt haben, in der sie selbst komplexe und invasive zahnärztliche Behandlungen wie Füllungen und Rekonstruktionen erledigt und sogar Medikamente verabreicht sowie Betäubungen durchgeführt haben sollen.<BR /><BR />Der Fund der großen Geldmenge soll zudem beweisen, was Kunden der Finanzpolizei bestätigt hatten, dass die Leistungen ausschließlich in bar bezahlt wurden, um so die Geldströme nicht zurückverfolgen und die Steuerpflicht umgehen zu können.<BR /><BR />In den kommenden Wochen werden die Behörden nun das gesamte Ausmaß der verbotenen Tätigkeiten in dem Labor ermitteln. Dabei soll auch der gemachte Umsatz bewertet und die dem Staat entgangenen Steuereinnahmen festgestellt werden. Für die 3 angezeigten Personen gilt bis zur endgültigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.