In allen klassischen Skiregionen im Alpenraum gibt es keine Helmpflicht. Italien war 2021 vorgeprescht und hatte Jugendliche unter 18 Jahren verpflichtet, einen Kopfschutz zu tragen. <BR /><BR />Jetzt kommt in Italien – und somit auch in Südtirol – die allgemeine Helmpflicht auf Skipisten. Der Antrag des Abgeordneten Fabrizio Sala (Forza Italia) wurde im 7. Ausschuss angenommen und ist damit Teil des Gesetzes über große Sportveranstaltungen. Weil die Regierung im Plenum dazu die Vertrauensfrage stellen wird, sind keine Änderungen mehr möglich.<h3> Seilbahnunternehmer kalt erwischt</h3>Der gesamtstaatliche Verband der Seilbahnunternehmer ANEF wurde kalt erwischt. Er ist über die Einführung der Helmpflicht nicht unbedingt glücklich. Italien ist ab dem Skiwinter 2025/26 nämlich das einzige Land im Alpenbogen mit Helmpflicht. Vor allem Urlauber müssen darauf hingewiesen werden, dass sie einen Helm mitbringen oder ausleihen müssen – im Unterschied zum Skiurlaub in Österreich, der Schweiz oder Frankreich.<BR /><BR />Zur „Helm-Verordnung“ für Jugendliche hatten die römischen Ministerialen 2021 auch noch Vorgaben über die Beschaffenheit des Kopfschutzes erlassen und damit für zusätzliche Verunsicherung gesorgt, weil die Industrie vorab nicht in der Lage gewesen war, die geeigneten Produkte zu liefern. <h3> Es gibt auch gute Nachrichten</h3>Es gibt aber auch gute Nachrichten für Wintertouristiker. Fehler im Gesetzesdekret Nr. 40/2021 werden ausgebessert, versichert der SVP-Abgeordnete Dieter Steger. Blaue Pisten dürfen demnach künftig wieder maximal 25 Prozent Gefälle aufweisen und nur neue Rodelbahnen müssen mindestens sechs Meter breit sein – im Unterschied zu bestehenden Bahnen. <BR /><BR />Auch das vollständige Verbot für Motorschlitten auf Skipisten wird aufgehoben. Nun dürfen diese Vehikel wieder auf den Pisten unterwegs sein – allerdings nur außerhalb der Betriebszeiten. 2021 hatte das Parlament ein 24-stündiges Verbot beschlossen, was die Versorgung von Skihütten – zum Beispiel mit Lebensmitteln und Getränken – beinahe unmöglich machte.<h3> Wird ein „Südtiroler Problem“ gelöst?</h3>Die neuen staatlichen Bestimmungen zu den Motorschlitten könnten unter Umständen ein „Südtiroler Problem“ lösen. Im aufliegenden Gesetzestext heißt es, dass Motorschlitten Skipisten außerhalb der Betriebszeiten „nur mit Genehmigung des Pistenbetreibers“ befahren dürfen.<BR /><BR />Das könnte womöglich den uralten Konflikt zwischen Hüttenwirten und Pistenbetreibern um die Sperrstunde beenden. Es geht um die nächtlichen Abfahrten nach einer Hüttengaudi. Da sind die Pisten zwar wegen Präparierungsarbeiten gesperrt, werden von den Gästen der Hütten aber dennoch befahren. <BR /><BR />Wenn Pistenbetreiber jetzt auch außerhalb der Betriebszeiten ihr Einverständnis geben müssen, dass Motorschlitten fahren dürfen, könnte das analog auch auf andere Nutzer ausgedehnt werden.