2 gebrochene Handgelenke, 2 gebrochene Rippen, ein gebrochener Arm und ein Strangulationsversuch: Im Laufe seiner Forschungstätigkeit hat ein bekannter Schlafforscher mehrere Fälle erlebt, bei denen Betroffene im Schlaf sich oder den Partner erheblich verletzt hätten. <BR /><BR />Den Reigen der Gutachter eröffnete am Montag vor dem Schwurgericht (Vorsitz Carlo Busato) der psychiatrische Amtsgutachter Dr. Eraldo Mancioppi. Er war vom Gericht beauftragt worden, der Frage der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten, Mustafa Zeeshan, nachzugehen. <BR /><BR />Zeeshan, der beim Prozess anwesend war, habe Mancioppi bei ihren Treffen den Eindruck vermittelt, „bei klarem Verstand zu sein“, sagte der Gutachter im Zeugenstand. Beim Beantworten der Fragen habe er sich Zeit gelassen, als wolle er sich die Antwort zuerst gut überlegen – auf Dr. Mancioppi machte dies den Eindruck eines „einstudierten Verhaltens“: Das alles lässt den Gutachter darauf schließen, dass Zeeshan einsichts- und willensfähig ist.<h3> Plazzi: „Zeeshan leidet an Schlafstörung“</h3>Dem Gutachter kam – auch in Ermangelung eines Tatmotives – der Verdacht, Zeeshan könne an einer Schlaf-Verhaltensstörung leiden. Um darüber Gewissheit zu erlangen, zog Dr. Mancioppi den Schlafforscher Dr. Giuseppe Plazzi vom Schlaflabor in Bologna hinzu. Letzterer diagnostizierte eine solche Schlafstörung. Aber diese könne nicht mit ausreichender Sicherheit in direkten kausalen Zusammenhang mit der Tat gebracht werden, so Dr. Mancioppi im Zeugenstand. <BR /><BR />Für das Gutachten des Schlafforschers Dr. Plazzi wurde der Angeklagte insgesamt 5 Schlafprofilanalysen in einem Schlaflabor unterzogen. <BR />Wie er gestern im Zeugenstand erklärte, habe er mittels Schlafprofilanalyse eine isolierte (zum Zeitpunkt des Auftretens ohne ursächliche Vorerkrankung) REM-Schlaf-Verhaltensstörung bei Zeeshan feststellen können. Diese Störung bedinge, dass die Muskeln, die in dieser Schlafphase eigentlich gelähmt sein sollten, stattdessen geträumte Bewegungen in der Realität umsetzen. In den meisten Fällen – das bestätigte seinerseits auch der Gutachter der Anklage, Dr. Mauro Manconi – sei der Inhalt des Traums aggressiver Natur – entweder als Angriff oder Verteidigung. <BR /><BR />2 gebrochene Handgelenke, 2 gebrochene Rippen, ein gebrochener Arm und ein Strangulationsversuch: Im Laufe seiner Forschungstätigkeit habe er, Dr. Plazzi, mehrere Fälle erlebt, bei denen Betroffene im Schlaf sich oder den Partner erheblich verletzt hätten. Zwar trete die REM-Schlaf-Verhaltensstörung zumeist bei Menschen über 50 Jahre auf, allerdings gebe es auch Fälle, bei denen die Störung früher auftrete, so Dr. Plazzi.<h3> Manconi: Störung „extrem unwahrscheinlich“</h3>Der Gutachter der Anklage, Dr. Manconi, kam bei seiner Analyse hingegen zu einem ganz anderen Resultat: Seiner Ansicht nach sei es „extrem unwahrscheinlich“, dass Zeeshan an einer REM-Verhaltens-Schlafstörung leidet. Dagegen spreche zunächst das junge Alter des Angeklagten (37 Jahre zum Tatzeitpunkt). Ihm sei in seiner Laufbahn kein Patient in einem so jungen Alter untergekommen. <BR />Auch attestierte er bei der Durchsicht der ihm zur Verfügung gestellten Schlaf-Dokumentation u.a. 5 aufeinander folgender Nächte keine Episoden, die hinreichend auf die Störung schließen ließen. Das könne theoretisch vorkommen, „die Theorie ist eines, die Empirie jedoch eine ganz andere Sache“, so Dr. Manconi. <BR /><BR />In diesem Sinne uneins waren sich die beiden Schlafforscher bei der Beurteilung der im Schlaflabor aufgezeichneten Daten. Was für Dr. Plazzi beispielsweise eine der Störung zuzuordnende Episode (Muskelanspannungen/Bewegungen) war, interpretierte Dr. Manconi als kurze Aufwachphase, wie sie bei jedem Menschen in den REM-Schlafphasen vorkämen. Außerdem sei der Angeklagte bei der ersten Schlafprofilanalyse unter dem Einfluss bestimmter Medikamente gestanden, die bei einer gegebenenfalls vorhandenen REM-Schlaf-Verhaltensstörung eine Verstärkung der Aktivitäten während der REM-Schlafphasen hätten erwarten lassen. Dies gehe aber aus den Aufzeichnungen ebenfalls nicht hervor, sagte Dr. Manconi. <BR /><BR />Da Dr. Manconi nicht über die komplette Dokumentation (Video und Audio) verfügte, wies Richter Busato an, ihm diese für eine erweiterte Analyse zukommen zu lassen. Schon bei der Anhörung Dr. Mancioppis hatte die Verteidigung beklagt, dass diesem die Videoaufnahmen der ersten Anhörung Zeeshans durch die Carabinieri nicht zur Verfügung gestellt worden waren. <BR /><BR />Die Gutachter werden am 3. Oktober erneut angehört. <BR />