Die noch immer viel zu langen Wartezeiten seien „der wunde Punkt“ in der Südtiroler Sanität, gab vor wenigen Tagen erst Generaldirektor Christian Kofler bei seinem Pressefrühstück seiner jetzt einjährigen Amtszeit zu (wir haben berichtet), auch wenn man Einiges „auf Schiene gebracht“ habe. Laut Kofler sei man zumindest bei den prioritären Visiten fast überall im Soll.<BR /><BR />Bekanntlich gibt es je nach Dringlichkeitseinstufung maximale gesetzliche Wartezeiten, die einzuhalten sind. Ein Blick auf die Daten des vergangenen Jahres zeigt das Ausmaß des Verzugs (siehe Grafik): Für dringende gastroenterologische Erstvisiten beispielsweise konnte die maximale Wartezeit von 10 Tagen im vergangenen Jahr in 67 Prozent der Fälle eingehalten werden. Für eine aufschiebbare (30 Tage Frist) urologische Erstvisite war dies nur in 30 Prozent der Fälle möglich. Die durchschnittlichen Wartezeiten für eine dermatologische Erstvisite lag 2024 bei 319 Tagen, für eine gastroenterologische bei 291 Tagen und eine urologische bei 175 Tagen; auf eine Darmspiegelung wartete man im vergangenen Jahr m Durchschnitt 303 Tage. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1142943_image" /></div> <h3> „Standards einhalten oder Konsequenzen ziehen“</h3>Dem Verbraucherschutzverein Robin reißt angesichts solcher Zahlen der Geduldsfaden, dort fordert man Konsequenzen: „Entweder die Verantwortlichen sorgen für die Einhaltung der Betreuungsstandards, oder sie sind auszutauschen“, heißt es in einer Aussendung. Wer auf eine Leistung des Gesundheitsdienstes angewiesen sei, heißt es darin weiter, müsse sich oft monatelang gedulden und riskiere eine Verschlimmerung des Zustands mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Besonders besorgniserregend sei die Tatsache, dass selbst prioritäre Visiten in keinem Monat des Jahres 2024 in den Fachrichtungen Kardiologie, Dermatologie, Physiatrie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Neurologie, HNO, Orthopädie und Urologie im Durchschnitt fristgerecht vergeben werden konnten.<BR /><BR />Zusätzlich kritisiert der Verein die „schleichende Privatisierung und Benachteiligung derjenigen, die sich teure Privatvisiten nicht leisten können“. Und weist auch daraufhin, dass ein Termin für eine Visite auch dann als angemessen gelte, „wenn ein Oberpustertaler ins Vinschgau und umgekehrt fahren muss“.<BR /><h3> 2024 Viertel Million Euro für Rückvergütungen ausbezahlt</h3>Weit über eine Viertel Million Euro hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb allein im vergangenen Jahr an Bürger ausbezahlen müssen, weil diese nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Termin für eine Facharztvisite bekommen und ihren Anspruch auf 50 Euro Rückvergütung für eine Privatvisite geltend gemacht hatten: immerhin über 5000 Patienten. <BR />Der Sanitätsbetrieb gewährt bekanntlich Bürgern für jene Leistungsbereiche, in denen die Vormerkzeiten für nicht dringende Visiten 60 Tage überschreiten, eine Rückvergütung in der Höhe von 50 Euro für Visiten bei einem freiberuflich tätigen Facharzt. <BR /><BR />Vergütet werden laut Sanitätsbetrieb Rechnungen der fachärztlichen Bereiche, die der Südtiroler Sanitätsbetrieb monatlich als „unterversorgt“ erhebt. In jedem Gesundheitsbezirk wird monatlich eine Liste dieser unterversorgten Bereiche erstellt. <BR /><BR />Für den aktuellen Monat März sind dies 17 im Bezirk Bruneck, im Bezirk Meran 24, im Gesundheitsbezirk Brixen 19 und im Bezirk Bozen 26, sie reichen je nach Bezirk von der dermatologischen über die rheumatologischen bis zur urologischen Erstvisite, von der Darmspiegelung bis zu Ultraschall und CTs. <BR /><BR />Diese Listen gelten jeweils 3 Monate (Monat der Veröffentlichung plus weitere 2 Monate). Für eine Rückvergütung reicht es, wenn in einem dieser 3 Monate die Leistung als unterversorgt galt. Das entsprechend Formular sowie alle Infos gibt es im Bürgernetz („Rückvergütung von fachärztlichen ambulanten Leistungen“). In Anspruch genommen haben dies in den vergangenen 3 Jahren zunehmend mehr Südtiroler. Der Verbraucherschutzverein Robin kritisiert in einer Aussendung allerdings, dass eine solche teure Privatvisite trotz der 50 Euro-Rückvergütung „für viele Bürger unerschwinglich“ bleibe. Und fordert daher, wenigstens in den kritischen Bereichen, eine Abschaffung der sog. Intramoenia-Praxis (mit dieser können Krankenhausärzte in der Freizeit Privatvisiten anbieten, aus der Rückvergütung sind diese allerdings ausgenommen).