Er wurde zur Zahlung von 20.000 Euro an seinen Arbeitgeber – das Land –, dem er einen Imageschaden zugefügt habe, verurteilt, weitere 13.000 Euro muss er für den „Schaden durch Dienstausfall“ berappen.<BR /><BR />Der Fall hatte durch alle strafrechtlichen Instanzen für etliche Schlagzeilen gesorgt, woraufhin auch die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof den Lehrer ins Visier nahm. <h3> Versteckte Kameras im Klassenzimmer</h3>Wie berichtet, war der Grundschullehrer im Sommer 2018 verhaftet worden, dann wurden die Sicherungsmaßnahmen schrittweise gelockert, der Lehrer blieb vorerst auf freiem Fuß. Ihm waren – im Zeitraum von November 2017 bis Mai 2018 – sexuelle Handlungen an Minderjährigen angelastet worden, erschwert durch gleich 2 Umstände: Zum einen waren ihm die Kinder anvertraut gewesen, zum anderen waren sie jünger als 10 Jahre. <BR /><BR />Nachdem eine Mutter die Schulddirektorin eingeschaltet hatte und diese wiederum die Polizei, wurden in der Klasse versteckte Kameras angebracht, die Aufnahmen erhärteten die Verdachtsmomente gegen den Lehrer. Im Oktober 2020 wurde er am Bozner Landesgericht im verkürzten Verfahren zu 4 Jahren Haft verurteilt, der Schuldspruch wurde vom Oberlandesgericht in Bozen bestätigt. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/dieser-satz-verraet-den-paedophilen-lehrer-der-schuelerinnen-begrapscht" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(Hier lesen Sie mehr dazu)</a> Das Kassationsgericht wies die Beschwerde des Lehrers ab, damit war das Urteil rechtskräftig. Daraufhin wurde der Vollstreckungsbefehl ausgestellt, und der Lehrer musste seine Strafe antreten. <h3> Imageschaden für das Land</h3>Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof hielt ihm vor, durch sein Verhalten dem Land einen Schaden von insgesamt 33.000 Euro zugefügt zu haben. Der Richtersenat am Rechnungshof in Bozen (Vorsitz Richter Enrico Marinaro, Urteilsverfasser Richter Massimo Giuseppe Urso, Richter Francesco Targia) hat dem Antrag, den Lehrer zu verurteilen, jetzt stattgegeben. Der Einwand, wonach die Schuld des Lehrers gegenüber dem Land in Form einer „Kompensation“ bereits getilgt sei, wurde abgeschmettert: Die Verteidigung hatte argumentiert, dass der Lehrer sich schon im Strafverfahren verpflichtet habe, an die Familien der Kinder insgesamt 100.000 Euro Schadenersatz zu entrichten, wovon er 50.000 Euro bezahlt habe. Die andere Hälfte obliege dem Land, das als Arbeitgeber des Beklagten solidarisch haften müsse. <h3> Richterrat hielt Summen für gerechtfertigt</h3>Der Richtersenat sah das anders: Der Beklagte habe vorsätzlich rechtswidrig gehandelt. Er habe – als Landesbediensteter – die schweren Straftaten im Rahmen des Schuldienstes begangen und somit das Image der öffentlichen Verwaltung geschädigt, die die rechtliche Verpflichtung habe, die ihr anvertrauten Kinder zu schützen. Die Bezifferung des Imageschadens mit 20.000 Euro sei angemessen. Auch die Anlastung des Schadens durch Dienstausfall in Höhe von 13.000 Euro – was 50 Prozent des Gehaltes des Lehrers entspreche – hielt der Richtersenat für gerechtfertigt. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, der Lehrer kann dagegen vor der Zentralsektion des Rechnungshofs in Rom Berufung einlegen.