Der 31. Oktober ist der Stichtag für die Abgabe der Impfdokumentation der Schülerinnen und Schüler der Grund-, Mittel-, Oberschulen, Landesberufsschulen und Privatschulen. Innerhalb 10. November müssen die Direktionen der Schulen das Fehlen bzw. Vorhandensein der jeweiligen Impfdokumentationen den zuständigen Diensten für Hygiene und öffentliche Gesundheit melden.Alle Kindergärten angeschriebenAußerdem wurden alle Kindergärten und Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder angeschrieben. Die Kindergärten werden nochmals aufgefordert, innerhalb 10. November die fehlenden Informationen an die Hygienedienste zu schicken.Etwas länger Zeit haben hingegen die Angehörigen der Gesundheits- und sozio-sanitären Berufsgruppen im Südtiroler Sanitätsbetrieb. Auch sie wurden eingeladen, die eigene Impfsituation innerhalb 15. November zu erklären.Handy-App für Impfvormerkungen vorgesehenDas Call-Center des Präventionsdepartements wird zurzeit in Brixen aufgebaut und wird über eine einheitliche Telefonnummer erreichbar sein. Für Frühjahr 2018 ist auch eine Handy-App vorgesehen, um die Impfvormerkungen selbst zu verwalten.stol