Am vergangenen Montag hatte Generaldirektor Schael wegen „Beunruhigung der Öffentlichkeit“ (i.e. Strafgesetzbuch Art. 658 „procurato alarme“) Strafanzeige gegen den Impfgegner Reinhold Holzer erstattet. (STOL hat berichtet)Anlass der Anzeige war die von Holzer aufgestellte Behauptung, dass die lebensbedrohliche Erkrankung eines Kindes aus dem Raum Meran mit der Wochen davor stattgefundenen Impfung in Zusammenhang stehe. Gestern, am 26.9.2017, erreichte Generaldirektor Schael von Seiten der von Holzer beauftragten Anwaltskanzlei eine formelle Aufforderung (diffida) zur Rücknahme der Anzeige.„Falschaussage solle als wahr dargestellt werden“„Darin fordert der Impfgegner“, schreibt der Sanitätsbetrieb (SABES) in einer Aussendung, „jede weitere Erklärung in dieser Sache zu unterlassen, die Bezahlung der Anwaltsspesen von 1.500 Euro sowie einen Entschuldigungsbrief an Holzer, der auf der Homepage des Sanitätsbetriebes veröffentlicht werden soll und in dem gar die Falschaussagen als wahr bestätigt werden sollen.“Abgeschlossen werde der Brief der Rechtsanwaltskanzlei laut SABES mit der Androhung weiterer rechtlicher Schritte, falls der Sanitätsbetrieb Anzeige gegen Holzer erstatte – was bereits am 25.9.2017 passiert ist. Gedroht wird mit einer Anzeige wegen falscher Anschuldigung.Generaldirektor weist Holzers Anschuldigungen zurückGeneraldirektor Thomas Schael weist die gestellten Forderungen mit allem Nachdruck zurück: „In dieser Sache gibt es nur eine Person, die sich aufgrund ihres Alarmismus verbreitenden Verhaltens bei der Südtiroler Bevölkerung entschuldigen muss, und das ist Reinhold Holzer selbst“.Generaldirektor Schael unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass er niemals - weder in der Vergangenheit, jetzt oder auch in Zukunft – Aktionen jedweder Art akzeptieren wird, die ihn daran hindern sollen, die Wahrheit darüber zu verbreiten, welche schwerwiegenden Konsequenzen die falschen und alarmierenden Informationen der Impfgegner für die öffentliche Gesundheit haben können.Mangelnder Herdenschutz oft fatal Vor wenigen Tagen wurde ein weiterer Masern-Todesfall – bereits der vierte in diesem Jahr in Italien - bekannt. Der 42-jährige Betroffene hatte wegen seiner Allergie nicht geimpft werden können. Der nicht vorhandene Herdenschutz war sein Todesurteil. In Südtirol gibt es laut Schätzungen 100 bis 200 Minderjährige, die aufgrund verschiedener Faktoren nicht geimpft werden können.stolGegendarstellung:Zu dieser Meldung begehrt Reinhold Holzer folgende Gegendarstellung, die wir vollinhaltlich gerne abdrucken:Reinhold Holzer wird im Artikel als Impfgegner bezeichnet. Reinhold Holzer hat sich nie als Impfgegner bezeichnet. Reinhold Holzer ist ein betroffener Vater und gut informierter Bürger. Zudem ist er gegen Impfstoffe, die gesundheitliche Risiken in sich bergen. Im Artikel wird behauptet, dass Holzer die Rücknahme der Strafanzeige fordert. Eine Rücknahme der Anzeige hat Holzer jedoch nie gefordert. Dr. Schael wurde über die Kanzlei Baur & Tappeiner aufgefordert jegliche Rufschädigung gegen Holzer zu unterlassen. Holzer muss sich für seine Aussagen gegenüber der Südtiroler Bevölkerung auch nicht entschuldigen. Reinhold Holzer hat weder Falschaussagen getätigt, noch hat er einen Alarm ausgelöst, eine Gefahrenlage vorgetäuscht, Eltern verunsichert oder „Volksbeunruhigung“ betrieben. Es verwundert Reinhold Holzer jedoch, dass Pressemitteilungen völlig unhinterfragt veröffentlicht werden.