Im Internet wird sogar behauptet, dass man nicht mehr sicher sein könne, tatsächlich den neuen und damit besseren Impfschutz zu erhalten. <BR /><BR /><BR />„Unfassbar: Ablaufdatum der Impfdosen wird verlängert“: Mit diesen oder ähnlichen Worten wird auf Sozialen Medien ein „Skandal“ rund um den Impfstoff BioNTech/Pfizer kommentiert. Darin wird behauptet, dass die Verwendungsdauer des Vakzins um gleich 3 Monate verlängert wurde. „Das bedeutet, dass BioNTech zwar ein Impfstof-Update auf den Markt bringen wird, man aber nicht sicher sein kann, diesen neuen, besseren Impfschutz auch zu bekommen“, ist im Post zu lesen. Die ganze Aktion sei im Trubel um den Lockdown und die Impfpflicht untergegangen. <BR /><BR />Tatsache ist: Die Verlängerung der Haltbarkeit bei diesem Impfstoff, der unter der Bezeichnung Comirnaty eingesetzt wird, erfolgte bereits im September und wurde öffentlich mitgeteilt. Laut dem österrreichischen Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) handelt es sich um einen Routinevorgang, wie er öfters vorkommt. Bei Lebensmittelskandalen wurden relevante Haltbarkeitsrichtlinien ignoriert, während in diesem Fall die Gültigkeit der Haltbarkeit des Impfstoffes selbst neu evaluiert worden ist.<BR /><BR /><b>War nie „still und heimlich“</b><BR /><BR /><BR />Nach einer Auflistung der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA wurde bereits im September die Haltbarkeit für Comirnaty bei einer Ultratiefkühlung von unter minus 60 Grad Celsius von 6 auf 9 Monate erhöht. Diese Änderung wurde etwa vom BASG am 20. September kommuniziert. Die Änderung wurde also nicht „still und heimlich“ getroffen und fand auch nicht im November statt, als ein neuer Lockdown und eine Impfpflicht für Österreich angekündigt worden sind (7).<BR /><BR />„Die Verlängerung der Haltbarkeitsdauer ist ein normaler Routinevorgang, der sehr oft bei rezent zugelassenen Impfstoffen und anderen Biologika erfolgt“, sagte das BASG auf Anfrage der Nachrichtenagentur APA. Zum Zulassungszeitpunkt werde die Haltbarkeitsdauer basierend auf vorhandenen Echtzeitdaten aus Stabilitätsstudien festgelegt, die da aber noch nicht beendet seien und entsprechend eines vorab genehmigten Protokolls fortgesetzt würden. „In einem nachfolgenden Änderungsverfahren kann der Zulassungsinhaber unter Berücksichtigung neuer Stabilitätsdaten (von späteren Zeitpunkten) um eine Verlängerung der Haltbarkeitsdauer ansuchen“, so das BASG.<BR /><BR /><b>Vergleich mit Lebensmitteln nicht angebracht</b><BR /><BR />Ein Vergleich mit Lebensmittelskandalen ist hier nicht angebracht. Bei den meisten Lebensmittelskandalen in den letzten Jahren handelte es sich um falsche Kennzeichnungen oder um die Umetikettierung des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums leicht verderblicher bzw. frischer Lebensmittel wie Fleisch und Gemüse.<BR /><BR />Dahingegen ist eine Umetikettierung vom Mindesthaltbarkeitsdatum in vielen anderen Fällen gar kein Problem. Mehrere deutsche Brauereien verlängerten etwa dieses Jahr wegen des Corona-Lockdowns nachträglich das Mindesthaltbarkeitsdatum von Fassbier um 2 Monate, was für das deutsche Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kein Problem darstellt, solange die Hersteller vorher prüfen, ob das Produkt weiterhin sicher ist. Auch die AGES verweist darauf, dass ein Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht bedeutet, dass ein Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden kann.<BR /><BR />Das Fazit des Faktenchecks der Nachrichtenagentur APA: Zur Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen gehört gerade in diesen Zeiten eine regelmäßige Neu-Evaluierung des Umgangs mit diesen Produkten. Beim Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer kam es dabei bereits zu Dutzenden Änderungen, die allesamt transparent von der EMA aufgelistet werden.