Die Corona-Impfung für Kinder und Jugendliche treibt mitunter auch seltsame Blüten, wie kürzlich im Bozner Impfzentrum mitzuerleben war. <BR /><BR /><BR /><BR />Die Coronaschutzimpfung spaltet auch hierzulande ganze Familien. Besonders in Fällen, in denen es um die Impfung des eigenen Kindes geht. Immerhin dürfen Minderjährige nur mit dem Einverständnis beider Elternteile gegen Corona geimpft werden. <BR /><BR />Doch auch hierzulande sind sich längst nicht alle Eltern einig darüber, was das Beste für ihr Kind ist. Knapp die Hälfte der 46.363 Minderjährigen über 12 im Land haben bislang zumindest eine Dosis erhalten. „Gesetzlich vorgesehen wäre, dass beide Elternteile bei der Impfung vor Ort sein und ihr Einverständnis geben müssten“, erklärt Marco Cappello, Leiter der Rechtsabteilung des Südtiroler Sanitätsbetriebes.<BR /><BR /><b>Lautstarker Streit im Impfzentrum</b><BR /><BR /> Welch eigenartige Blüten die Coronaschutzimpfung treibt, zeigte sich vor kurzem im Bozner Impfzentrum. Dort ist es zu einem lautstarken Familienstreit gekommen, weil die Mutter eines Minderjährigen Ja zu dessen Impfung gesagt, der Vater aber sein Veto eingelegt hatte – beide waren mit ihrem Schützling vor Ort. Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung war klar: Sagt ein Elternteil nein, darf ein Minderjähriger nicht geimpft werden.<BR /><BR />Selbst dann nicht, wenn dieser selbst geimpft werden möchte. So passiert im Trentino. Sowohl der Jugendliche als auch dessen Vater hatten sich klar für die Impfung ausgesprochen, die Mutter war dagegen. Zumal das Paar getrennt ist und der Jugendliche beim Vater lebt, ist Letzterer vors Zivilgericht gezogen, um die Impfung seines Sohnes einzuklagen. Ein Urteil steht noch aus. <BR /><BR /><b>Wer die Unterschrift fälscht</b><BR /><BR />Klar strafbar machen sich hingegen jene, die eine gefälschte Einverständniserklärung ihres Partners vorlegen. „Um für Minderjährige den Zugang zur Impfung zu erleichtern, haben wir beschlossen, dass nicht zwingend die Anwesenheit beider Elternteile nötig ist. Es reicht ein Elternteil, das aber die Einverständniserklärung des anderen vorlegen muss“, erklärt Cappello.<BR /><BR />Dadurch ist es auch in Südtirol zu mehreren Fällen gekommen, in denen Mütter oder Väter ihre Kinder gegen Corona impfen lassen haben, ohne dass der jeweils andere im Vorfeld sein Einverständnis dazu gegeben hatte. „Ob die Unterschrift auf der Einverständniserklärung echt ist oder gefälscht ist, können wir ja nicht überprüfen“, so Cappello. Sanitätsbetrieb und Impfpersonal sind damit rechtlich in Ordnung.<BR /><BR /> Ganz anders die Person, die so eine gefälschte Erklärung vorlegt. „Dabei handelt es sich eindeutig um Falschbeurkundung“, so Cappello. Mütter oder Väter, die erwischt und angeklagt werden, riskieren eine Verurteilung nach Art. 483 StGB. Und auf Falschbeurkundung stehen bis zu 2 Jahre Haft.<BR />