Die Autopsie wurde am Mittwoch im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens durchgeführt, das U-Richterin Giulia Rossi im April verfügt hatte (wir berichteten). Die Amtssachverständigen entnahmen u.a. verschiedene Gewebeproben, die jetzt analysiert werden sollen. Die Gutachter der acht Personen, deren Namen wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung im medizinischen Bereich im Ermittlungsregister stehen – es handelt sich um sechs Ärzte unde zwei Pfleger –, wohnten der Autopsie bei. Konkrete Ergebnisse liegen vorerst nicht vor. <BR /><BR />Der Erreger „Serratia marcescens“ soll für die Infektionen mit fatalem Ausgang in der Neugeborenen-Intensivstation verantwortlich gewesen sein. Der Erreger soll nur in dem Raum, in dem u.a. die Milchpumpen gereinigt werden, nachgewiesen worden sein – und zwar im Aufsatz eines Spülmitteldispensers. <BR /><BR /> Wie er dort hineingeraten ist und wie er in der Folge verschleppt worden sein könnte – das sind nur zwei der vielen Fragen, die im Beweissicherungsverfahren beantwortet werden sollen. Die von der Richterin ernannten Amtssachverständigen – der Rechtsmediziner Sabino Pelosi, der Pathologe Gaetano Bulfamante und der Neonatologe Francesco Risso – haben sich für ihr Gutachten 120 Tage Zeit erbeten. Darin werden sie – neben der Abklärung der Todesursache – aufzeigen, welche Protokolle in der betroffenen Spitalsabteilung zur Vorbeugung von Infektionsrisiken gelten – und ob diese alle korrekt eingehalten wurden. <BR /><BR />Weiters zu klären ist, welche Überlebenschance die Frühchen gehabt hätten, wenn sie nicht infiziert worden wären. Auch sollen die Sachverständigen die Arbeitsbedingungen untersuchen, die damals in der Neugeborenen-Intensivstation des Bozner Krankenhauses herrschten. Wie durchsickerte, sollen die Gutachter des Staatsanwaltes zivilrechtliche Verantwortlichkeiten mutmaßen – das Beweissicherungsverfahren soll Hinweise liefern, ob es auch strafrechtliche geben könnte. Für den 23. Oktober ist die nächste Verhandlung angesetzt, dabei werden alle Experten ihre Erkenntnisse erläutern. <BR /><BR />Für die Hinterbliebenen der beiden Frühchen, die knapp neun Monate lang auf den Abschuss der Vorerhebungen gewartet haben, ist jetzt aber sicher das Wichtigste, sich endlich in Würde von ihnen verabschieden zu können. Unmittelbar nach der Autopsie hat die Staatsanwaltschaft die Leichname zur Bestattung freigegeben.