Weitere 54 Millionen Euro leisten die Privatversicherer für versicherte Schäden aus Betriebsunterbrüchen und an Motorfahrzeugen. Diese Leistungen aus Zusatzversicherungen unterstehen nicht der gesetzlichen definierten Elementarschadenversicherung und würden daher nicht über den Elementarschadenpool ausgeglichen, hieß es weiter.