Schon kurz nachdem der Gast im Juli 2024 mit seiner Familie in dem Hotel in der näheren Umgebung von Bozen angekommen war, hatte sich abgezeichnet, dass er nicht leicht zufriedenzustellen sein würde. Er soll immer wieder teils überzogene Beanstandungen vorgebracht haben, obwohl er zuvorkommend behandelt wurde und der Service nichts zu wünschen übrig ließ. Sogar am reichhaltigen Angebot des Frühstücksbuffets hatte er etwas auszusetzen<BR /><BR />Seine offen zur Schau getragene Unzufriedenheit hatte den Urlauber aber nicht davon abgehalten, zusätzliche Angebote und Dienstleistungen des Hotels in Anspruch zu nehmen, darunter das Ausleihen von E-Bikes für ihn selbst und seine Familienangehörigen. <BR /><BR />Als seine Urlaubswoche sich dem Ende zuneigte, dürfte man im Hotel wohl aufgeatmet haben. Die böse Überraschung kam aber, nachdem der Gast abgereist war: Da musste der Hotelier nämlich feststellen, dass der „Nörgler“ für keines der Extras bezahlt und 745 Euro schuldig geblieben war. <BR /><BR />Vertreten von der Bozner Anwaltskanzlei Wenter & Marsico erhob der Hotelier Zivilklage vor dem Friedensgericht in Bozen. Dabei legte er alle Dokumente vor, mit denen er belegen konnte, dass die Leistungen erbracht, jedoch nicht dafür bezahlt worden waren.<BR /><BR />Nach der Überprüfung der Unterlagen verurteilte Friedensrichterin Maria Costanza Giatti den Urlaubsgast aus Polen, dem Hotelier die ausständigen 745 Euro zu bezahlen. Der Urlaubsgast hatte sich nicht ins Verfahren eingelassen: Weder hatte er einen Rechtsanwalt benannt, der ihn vertreten sollte, noch war er selbst zur Verhandlung aufgetaucht. Möglicherweise dachte er, dass es – sobald er wieder in seinem Heimatland ist – keine rechtliche Handhabe mehr gegen ihn gäbe.<BR /><BR />Doch da hat er sich schwer geschnitten: Da Polen ein EU-Land ist, können die Ausstände dort problemlos eingetrieben werden. Und das wird bald geschehen, da das Urteil inzwischen rechtskräftig ist.<BR /><BR />In den kommenden Tagen wird es ins Polnische übersetzt und in Warschau ein Rechtsanwalt beauftragt. Dieser wird dann den Gerichtsvollzieher damit betrauen, die Forderung beim säumigen Urlaubsgast einzutreiben bzw. nötigenfalls zur Pfändung von Gütern zu schreiten. Detail am Rande: Wenn der Pole ordnungsgemäß bezahlt hätte, müsste er jetzt nicht zusätzlich die Prozesskosten in Höhe von 346 Euro berappen, zu deren Bezahlung ihn die Richterin verdonnert hat.