Auf Tiertötung stehen 4 Monate bis 2 Jahre Haft. Damit dieser Straftatbestand im Sinne von Art 544bis StGB erfüllt ist, müssen Grausamkeit und das Fehlen einer Notwendigkeit vorliegen. Und beides sieht der ballistische Sachverständige Marco Leonardi Scomazzoni aus Rovereto im gegenständlichen Fall nicht gegeben.<BR /><BR />Wie der Fachmann gestern vor Einzelrichter Federico Secchi ausführte, habe der tierärztliche Dienst bei der Sektion des Tierkadavers samt radiologischer Untersuchung 6 Schrotkugeln gefunden, die bis knapp unter die Hautoberfläche gedrungen waren. Eine Schrotpatrone enthalte aber leicht über hundert solcher Kugeln. Hätte jemand direkt auf das Tier geschossen, wäre die Anzahl der Kugeln höher gewesen. <BR /><BR />Laut Leonardi Scomazzoni dürfte der fatale Schuss aus rund 60 bis 70 Metern Entfernung abgegeben worden sein. Und es sei absolut plausibel, dass sich Katze Peppa in der Nähe des eigentlichen Ziels aufgehalten habe und deshalb von den gestreuten Schrotkugeln erwischt worden sei. Auch sei nicht auszuschließen, dass die Katze bereits am Vortag verletzt wurde und gerade noch bis zu der Stelle, an der sie gefunden wurde, laufen konnte. <h3> Tot auf dem Gehsteig</h3>Besagte Stelle war ein Gehsteig in Pfalzen, knapp einen Meter entfernt vom Auto von Ingemar Gatterer. Der SAD-Chef war an diesem Tag auf die Jagd nach Vögeln gegangen, in Begleitung seines Sohnes. Und dieser hatte ausgesagt, er hätte doch wohl sehen müssen, worauf sein Vater geschossen habe. Eine Katze habe er jedenfalls nicht bemerkt. <BR /><BR />Gestern sagte vor Gericht auch Ingemar Gatterers Vater Josef Gatterer aus. Er sprach über das Verhältnis zwischen seiner Familie und jener des Mannes, der die Katze entdeckt und auch Fotos gemacht habe. Weiters trat ein Bekannter in den Zeugenstand, der von den Verteidigern Andrea Gnecchi und Carmen Maraviglia gefragt wurde, ob er an Ingemar Gatterer Munition abgegeben habe. <BR /><BR />Der Zeuge erklärte, sich daran nicht erinnern zu können. Die Ermittler hatten bei Ingemar Gatterer Munition sichergestellt. Bei der Untersuchung soll sich aber keine Übereinstimmung mit den Kugeln, die Peppa tödlich getroffen hatten, ergeben haben. <h3> Besitzer als Nebenkläger</h3>Peppas Besitzer hatte eine Zeitlang nach dem Verlust seines Haustieres Anzeige erstattet. Er hat sich auch als Nebenkläger in das laufende Strafverfahren eingelassen, in dem am 2. Februar das Urteil fallen soll.<BR /><BR /> Auf 16. Februar ist vor dem Friedensgericht das Verfahren wegen Bedrohung gegen Gatterer angesetzt. Als in Pfalzen das Gerücht zu kursieren begann, dass er auf die Katze geschossen habe – was Gatterer strikt zurückweist – habe er gegenüber dem Metzger rechtliche Schritte angekündigt, was dieser als Bedrohung empfand.<BR />