Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Haftstrafe für Gatterer, der Besitzer der Katze einen Schadenersatz von 5000 Euro und den Entzug des Waffenscheins. <BR /><BR />Wie berichtet, hatte Weger eine Zeitlang, nachdem seine Katze „Peppa“ am 19. November 2017 tot am Straßenrand nahe einem Jagdrevier in der Gemeinde Pfalzen aufgefunden worden war, Anzeige gegen Gatterer erstattet.<BR /><BR />Letzterer war nämlich von einem Augenzeugen kurz nach Auffindung der verendeten „Peppa“ gesehen worden, während er, eine Schrotflinte tragend, von der Vogeljagd kam. Gatterer räumte ein, an dem Tag 20 Schüsse abgefeuert zu haben. Die Vorhaltung gegen ihn lautete auf Tötung eines Tieres. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="860261_image" /></div> <BR /><BR />Der tierärztliche Dienst hatte in der Folge bei der Sektion des Tierkadavers samt radiologischer Untersuchung 7 Schrotkugeln gefunden, die bis knapp unter die Hautoberfläche gedrungen waren. 3 davon wurden extrahiert und untersucht: Es soll sich um 3,5 Millimeter-Kugeln gehandelt haben, beim Angeklagten waren aber nur 5,5-Millimeter-Kugeln gefunden worden. Gatterer und sein Sohn, der ihn auf die Pirsch begleitet hatte, beteuerten vor Gericht, keine Katze gesehen zu haben, als der SAD-Chef die Schüsse abgab. <BR /><BR />Darüber hinaus erklärte der ballistische Sachverständige der Verteidigung, Marco Leonardi Scomazzoni, dass der fatale Schuss nicht direkt auf die Katze gerichtet gewesen sein konnte, zumal eine Schrotpatrone leicht über 100 Kugeln enthalten könne, allerdings nur 7 in den Körper des Tiers eindrangen. <h3> Von gestreuten Schrotkugeln erwischt?</h3>Damit sei absolut plausibel, dass sich „Peppa“ in der Nähe des eigentlichen Ziels aufgehalten habe und deshalb von den gestreuten Schrotkugeln erwischt worden sei, oder aber dass sie bereits am Vortag verletzt wurde und gerade noch bis zu der Stelle, an der sie gefunden wurde, laufen konnte.<BR /><BR />Dennoch beantragte die Staatsanwaltschaft gestern eine Haftstrafe von 4 Monaten Haft, herabgesetzt auf 2 Monate und 20 Tage mit bedingter Haftaussetzung wegen allgemein mildernder Umstände. Nebenkläger Hartmann Weger forderte darüber hinaus einen Schadenersatz von 5000 Euro und den Entzug von Gatterers Waffenschein. <BR /><BR />Gatterers Verteidiger Andrea Gnecchi und Carmen Maraviglia plädierten auf Freispruch – ein Antrag, dem der Richter mit der Begründung, die vorgehaltene Tat stelle keine strafbare Handlung dar, stattgab. Damit der Straftatbestand der Tiertötung im Sinne von Artikel 544bis StGB erfüllt ist, müssen Grausamkeit und das Fehlen einer Notwendigkeit vorliegen. <BR /><BR />Ob es einer der 20 von Gatterer an jenem Tag abgegebenen Schüsse gewesen sein könnte, der Peppa die tödlichen Verletzungen zufügte, könnte aus der Urteilsbegründung hervorgehen – und die wird in 90 Tagen vorliegen.<BR />