Zur Situation: Im kommenden Bildungsjahr sind 5154 Kinder und Jugendliche im deutschen Bildungssystem mit bestätigtem erhöhtem Förderbedarf eingeschrieben (ohne Berufsschulen/Angaben aus einer Antwort von Landesrat Philipp Achammer). <BR /><BR />Der deutschen Bildungsdirektion stehen 452 Lehrkräfte für Integration zu: Die Anzahl errechnet sich nach dem entsprechenden Landesgesetz aus dem Jahr 2000 über einen Schlüssel von 1:100 auf alle Schüler bezogen. Das sind im kommenden Bildungsjahr 56.523 (alle Bildungsstufen, Berufsschule ausgenommen). Jede Bildungsdirektion kann zusätzlich Schwerpunkte im Stellenplan setzen und das Kontingent für Integrationslehrpersonen (auf Kosten anderer Stunden) aufstocken.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1306023_image" /></div> <BR /><BR />Im laufenden Schuljahr 2025/26 wurden an den deutschen staatlichen Grund-, Mittel- und Oberschulen 467 Stellen für Integration im Plansoll vorgesehen und an die autonomen Schulen weitergegeben. „Überträgt man dieses Plansoll auf das kommende Schuljahr, kommen auf jede Integrationslehrperson elf Kinder mit individuellem Förderbedarf“, ärgert sich Landtagsabgeordneter Ploner. <BR /><BR />Allerdings werden laut Gesetz Kinder mit erhöhtem Förderbedarf unterschieden in Kinder mit Beeinträchtigung (körperlich, geistig, sensorisch) und in solche mit spezifischen Lernstörungen wie Dyslexie oder Dyskalkulie. Erstere haben Anspruch auf eine Zuweisung von Stunden einer Integrationslehrkraft, zweitere nicht. <h3> Ploner: „Wir lügen uns beständig selber in die Tasche“</h3>Schon hier findet Ploner: „lügen wir uns beständig selber in die Tasche“. Denn in der Realität heißt das, eine Lehrkraft muss deren individuellen Förderbedarf selber meistern – zusätzlich zu den bekannten komplexen Herausforderungen mit Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen, Verhaltensauffälligkeiten und sprachlichen Defiziten. Und auch Integrationslehrkräfte für Kinder mit Beeinträchtigung sind nur stundenweise anwesend. <BR /><BR />Doch Ploner weiß: „In manchen Schulsprengeln und auch generell insbesondere in der Oberstufe steht der Schlüssel von 1:100 nur auf dem Papier. So kommen etwa auf die über 12.000 Oberschüler im kommenden Schuljahr nach aktueller Planung nur 70 Integrationslehrkräfte. Damit liegt das Verhältnis schon fast bei 1:200.“<BR /><BR />Abgefragt hat Ploner auch die aktuelle Situation der Mitarbeiter für Integration: „Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Integration wurden 304 Vollzeitäquivalente vorgesehen. Diese Stellen verteilen sich auf 413 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration. 115 Stellen wurden bei der Stellenwahl nicht gewählt und wurden befristet vergeben. Insgesamt sind 21 Vollzeitstellen eingerichtet worden“, so die Antwort des Landesrates.<BR /><h3> „Berufsbild, das kaum Vollzeitstellen bietet, ist wenig attraktiv“</h3> Alex Ploner ist verärgert: „Das Problem, dass ein Berufsbild, das kaum Vollzeitstellen bietet, wenig attraktiv ist, ist bekannt. Und dennoch kommt man in der deutschen Bildungsdirektion auch diesmal wieder nur auf 21 Vollzeitstellen.“<BR /><BR />Attraktivität ist laut Ploner auch für den Integrationslehrer-Nachwuchs ein Problem. „Dafür braucht es nach der eigentlichen akademischen Ausbildung von fünf Jahren noch eine zweijährige spezifische Ausbildung. Das hängt kaum jemand freiwillig an. Die Lehrinhalte gehören in das normale Studium integriert“, findet er.<BR /><BR />Wie auch immer, der Team K-Abgeordnete Alex Ploner greift nun zu einem ungewöhnlichen Mittel. „Es steht nirgends, dass sich nicht auch Oppositionspolitiker an die Regierung in Rom wenden können“, sagt er – und hat genau das vor. „Ich werde diese Woche an die Ministerin für Behinderungen Alessandra Locatelli und an Unterrichtsminister Giuseppe Valditara schreiben, mit der Bitte, einzugreifen.“ Nachdem Ploner den Sachverhalt geschildert hat, schreibt er in seinem Brief: „Angesichts dieser Ausführungen wird um dringende Maßnahmen gebeten, die darauf abzielen, die vollständige Rechtmäßigkeit und die Einhaltung der Verfassungsgrundsätze sowie der gesamtstaatlichen Richtlinien wiederherzustellen und das Recht auf eine inklusive, wirksame und qualitativ hochwertige Bildung für alle Schüler aller Schulstufen und -arten in Südtirol zu gewährleisten.“