Wie berichtet, wollte ein Promotorenkomitee mit der beratenden, also für die Entscheidungsträger nicht bindenden Volksbefragung erreichen, dass sich die Bevölkerung für das geplante Projekt im Osten des Dorfes – Hochwassertunnel mit Umfahrungsstraße und direkter Anbindung der Straße nach Sexten an die Pustertaler Hauptstraße – ausspricht und gegen die Westeinfahrt, wo bekanntlich ein Kreisverkehr samt Brücke über die Bahngleise entstehen soll. Sollte nämlich das Verkehrsprojekt im Osten umgesetzt werden, würde die Westeinfahrt hinfällig bzw. nicht mehr in dem Ausmaße nötig sein, so der Gedanke der Promotoren. <BR /><BR />Die Richterkommission, die über die Zulässigkeit von Volksabstimmungen berät, hat die Befragung nun allerdings abgelehnt. Ein Grund war laut Innichens Bürgermeister Klaus Rainer, dass es sich um Verkehrsprojekte von Landesinteresse handle, also eine örtliche Befragung nicht zulässig sei. Außerdem seien beide Projekte in der Planungs- und Genehmigungsphase bereits so weit fortgeschritten, dass sie nicht mehr in Frage gestellt werden könnten. <BR /><BR />Für eine beratende Volksbefragung wäre die Zeit ohnehin knapp geworden. Eine solche darf nämlich im Jahr vor den Gemeinderatswahlen, die voraussichtlich im Mai 2025 stattfinden werden, nicht mehr abgehalten werden. Sie hätte also in den nächsten Tagen schon stattfinden müssen.<BR />