Zuvor hatte zwischen den beiden ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr stattgefunden. Beide Jugendliche waren zum Tatzeitpunkt betrunken. Das Schöffengericht verhängte eine bedingte Strafe, das Urteil war nicht rechtskräftig. Die Öffentlichkeit wurde von dem Prozess ausgeschlossen.Der Richter schenkte dem Angeklagten keinen Glauben. „Bei der Einvernahme haben Sie deutlich andere Angaben gemacht. Auch gegenüber der Polizei“, erklärte Bruno Angerer bei der Urteilsverkündung. Der Bursche habe sich in Widersprüche verwickelt. Das Schöffengericht sei „eindeutig von der Schuld des Jugendlichen überzeugt“, dass er das Mädchen nochmals zum Sex gezwungen habe. Auch weil er eine Aggressionshandlung gegenüber seinem Opfer angewandt habe.Demnach hatte der 17-Jährige am 2. Juni das Opfer von hinten gewürgt und ihr ins Gesicht geschlagen, nachdem sie sich geweigert hatte, ein zweites Mal mit dem Burschen Sex zu haben. Würgemale am Hals sowie ein Hämatom im Augenbereich hätten diese Tat bewiesen, führte der Richter aus. Erst nachdem das Mädchen um Hilfe geschrien hatte und Passanten aufmerksam wurden, war der Jugendliche geflüchtet.Als mildernd wertete Angerer die Unbescholtenheit des Tirolers sowie die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit durch die Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt. Für das Schöffengericht schienen bei einem Höchststrafmaß von fünf Jahren acht Monate Freiheitsstrafe, auch im Hinblick auf das jugendliche Alter des Burschen, angemessen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab.apa