Am Mittwoch musste sich der 34-jährige Angeklagte wegen der Verletzung des Verbotsgesetzes am Innsbrucker Landesgericht verantworten. Der Mann arbeitete als Hausmeister, zeigte sich Berichten zufolge geständig, soll beim Prozess aber auch angegeben haben, dass seine Handlungen in seinem Heimatland „halb so wild“ seien, zumal es dort kein Verbotsgesetz gebe.<BR /><BR /><BR /> Zuletzt war der Ungar ins Visier der Ermittler geraten, nachdem er in einem Urlaubsort im Nordtiroler Oberland unter anderem „Sieg Heil“ gerufen haben soll. <BR /><BR />Am Nachmittag wurde der 34-jährige für schuldig befunden und zu einer teilbedingten Haftstrafe über 18 Monate verurteilt. Sechs davon müsse er unbedingt verbüßen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.