Man sei seit Mai 2010 in Kontakt mit Gabriele Fischer von der Elternplattform Kinderklinik, die in dem Fall eine Vollmacht habe, erklärte Patientenanwalt Birger Rudisch der APA am Donnerstag.Zwischen Jänner 2009 und November 2010 habe man trotz mehrmaliger Versuche keinen Kontakt mehr zur Familie des Buben, der heute sechs Jahre alt ist, herstellen können. Dies sei auch der alleinige Grund dafür gewesen, weshalb der Fall bis Mai diesen Jahres nicht weiterverfolgt werden konnte, gab Rudisch an.Der Krankenanstaltenbetreiber Tilak hatte zuvor in einer Aussendung noch erklärt, dass im Jahr 2008 „kein Fehlverhalten vonseiten der Innsbrucker Klinik festgestellt“ werden konnte und der Fall „nicht weiter verfolgt“ worden sei. Inhaltlich wollte Rudisch dazu keine Stellung nehmen: „Ich darf nichts sagen. Ich unterliege einer strengen Verschwiegenheitspflicht, die über eine einfache Amtsverschwiegenheit hinausgeht.“In dem Fall sei seit dem Jahr 2008 wegen der fehlenden Deutschkenntnisse des Vaters auch die Südtiroler Volksanwaltschaft eingebunden gewesen, berichtete der Patientenanwalt. Irgendwann sei jedoch der Kontakt abgebrochen. „Meine Vorgänger haben damals mehrmals telefoniert, schriftlich nachgefragt, E-Mails verschickt. Man hat sich intensiv bemüht“, sagte Rudisch. Er könne aber natürlich in diesem Zusammenhang wegen der „schlimmen Situation“ auch die Familie des Buben verstehen und ihr „bei Gott“ keinen Vorwurf machen.Mittlerweile setze sich die Patientenanwaltschaft aber wieder für die Rechte der Familie ein. „Wir haben von der Tilak beispielsweise bereits einen Verjährungsverzicht eingefordert. Wir brauchen zudem möglichst schnell eine Antwort, denn wir warten in diesem Fall schon lange genug. Ich würde mir wünschen, dass es etwas schneller geht“, kritisierte Rudisch. Es finde jedenfalls bereits ein Austausch von Unterlagen mit der Tilak statt, fügte der Patientenanwalt hinzu.apa