Sie sind auf der Homepage des Deutschen Schulamtes veröffentlicht.Die Lehrpersonen können gegen die vorläufigen Landesranglisten innerhalb Samstag dieser Woche, dem 5. Juni, Einspruch beim Schulamtsleiter erheben.Wie Schulamtsleiter Peter Höllrigl mitteilt, wird der Unterrichtsdienst, der im auslaufenden Schuljahr 2009/2010 geleistet wird, bei der Erstellung der Landesranglisten für das Schuljahr 2010/2011 nicht berücksichtigt. Für die Lehrbefähigungen, die in den zweijährigen Studiengängen an den Schulen für Musikdidaktik der Musikkonservatorien erworben wurden, werden 24 Punkte zuerkannt.Der Schulamtsleiter erinnert auch daran, dass die Vorbehalte für die Eintragung in die Landesranglisten für das Schuljahr 2010/2011 bis zum 26. Juli dieses Jahres aufgelöst werden müssen.