Darüber hinaus sei es eine Verpflichtung, dass jedes Kind sein Recht auf den vollen Schulunterricht wahrnehmen könne und nicht etwa einfach versucht wird, die Stundenzeit zu kürzen.<BR /><BR />Schüler mit Behinderungen im Unterricht bestmöglich zu integrieren sei gewiss keine einfache Aufgabe, aber auf jeden Fall der richtige Weg, schickt Achammer in seiner Replik voraus. Schließlich handle es sich bei diesem Modell um einen enormen Mehrwert für die Schulen, letztlich sei es Ausdruck einer gelebten Solidargemeinschaft. <BR /><BR />Er könne nachvollziehen, dass die Betreuung von besonderen Härtefällen mitunter als besonders schwierig wahrgenommen werde, allerdings müsse echte Inklusion stets mithilfe der gesamten Schule und aller Lehrpersonen erfolgen. <h3> Echte Inklusion erfordert Mithilfe aller Beteiligten</h3>„Eine 1:1-Betreuung ist nur in den festgestellten Härtefällen sinnvoll, während bei weniger schwerwiegenden Behinderungen die Teilselbstständigkeit gefördert werden soll, was den betroffenen Kindern auch zugutekommt“, erklärt er.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1044255_image" /></div> <BR /><BR />Gerade die Einbindung in die Schulgemeinschaft sei nun mal der Gedanke von Inklusion. Natürlich gebe es oft Grenzfälle, entsprechend schwierig sei die Bewertung. <h3> Personal aufgestockt</h3>Was die Faktenlage anbelangt, sei eine Aufstockung von Integrationslehrpersonen um 10 Stellen auf nunmehr rund 466 Stellen erfolgt, während man die Stellen der Mitarbeiter für Integration in den vergangenen 4 Jahren um 16 Prozent aufstocken konnte. <BR /><BR />Heißt konkret: Von 260 Stellen im Jahre 2019 ist man mittlerweile bei 301 Vollzeitstellen angelangt. Gemäß seiner Auflistung werden aktuell 582 Schüler von einer Mitarbeiterin für Integration begleitet. Mehr als die Hälfte dieser Stellen sind mit einem ansehnlichen Pensum zwischen 28 und 38 Wochenstunden dotiert. <h3> „Recht auf Bildung muss gewährt bleiben“</h3>Achammer gibt auch zu bedenken, dass man bei schweren Auffälligkeiten im Sozialverhalten nach anderen Lösungen suchen müsse. Hierfür sollten nicht Mitarbeiter für Integration gebunden werden, denn schließlich handle es sich nicht um eine Beeinträchtigung im herkömmlichen Sinne.<BR /><BR />„Das Recht des Kindes auf Bildung muss gewährt bleiben“, bezieht sich Achammer auf einen Fall, in dem die Eltern eines beeinträchtigen Kindes um verkürzten Unterricht hätten ansuchen sollen. Derartige Fälle sollten der Bildungsdirektion gemeldet werden.