Das Gesetz, das seit heute in Kraft ist, sieht u.a. eine Koordinierungsstelle für Einwanderung, die ihre Arbeit bereits aufgenommen hat.Es definiert den Rahmen, in dem die Integration – u.a. bei der Aus- und Weiterbildung, der Familienzusammenführung, bei Sozialleistungen oder beim Zugriff auf die Wohnbauförderung – vorangetrieben und in geordnete Bahnen gelenkt werden soll.Koordinierungsstelle für EinwanderungDer Abteilungsdirektor für Arbeit, Helmuth Sinn, hat auf der Pressekonferenz die institutionellen Neuerungen vorgestellt. Sinn betonte, dass es im Integrationsgesetz um die Integration und nicht um die Immigration gehe. Außerdem sei die Umsetzung der neuen Norm in die Praxis keine einmalige Maßnahme, sondern ein Prozess, der sich über Monate und zum Teil Jahre hinziehen werde. Der erste konkrete Schritt sei bereits gesetzt, so Sinn: „Die Koordinierungsstelle für Einwanderung ist bereits eingerichtet worden und hat ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist in der Abteilung Arbeit angesiedelt und soll die Koordination der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen gewährleisten.“ Gemeinde- und Bezirksreferenten, die für die IntegrationSchon in Kürze soll die zweite institutionelle Neuerung, die Ernennung der Gemeinde- und Bezirksreferenten, die für die Integration in der Gemeinde oder Bezirksgemeinschaft zuständig sind, umgesetzt werden. „Jede Gemeinde muss ein Mitglied des Gemeindeausschusses namhaft machen. Damit soll eine bessere Abstimmung der Integrationsmaßnahmen zwischen Gemeinde, Bezirk und Land erreicht werden“, erklärt Sinn.AntidiskriminierungsstelleEbenfalls im Integrationsgesetz vorgesehen ist die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle, die wie die Koordinierungsstelle bei der Abteilung Arbeit angesiedelt wird, aber nicht nur für die Diskriminierung von ausländischen Mitbürgern, sondern für jegliche Art von Diskriminierung zuständig sein wird.LandeseinwanderungsbeiratVon der Landesregierung ernannt wird hingegen der Landeseinwanderungsbeirat, der 18 Mitglieder haben wird, und zwar acht Einwanderer sowie zehn Experten aus allen Bereichen, die mit Einwanderung zu tun haben. Das neue Gesetz sieht außerdem die Erarbeitung eines mehrjährigen Programms zum Thema Einwanderung vor, das festlegt, welche Ziele des Gesetzes vorrangig umgesetzt werden. Schließlich soll ein Landesverzeichnis der interkulturellen Mediatoren eingeführt werden.Damit die Inhalte des Gesetzes so schnell wie möglich umgesetzt werden können, wird nun eine Informationskampagne gestartet.