Die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Trient informiert in einer Aussendung, dass nach der Verhandlung am heutigen Donnerstag vor dem Vorverhandlungsrichter des Landesgerichts Trient zahlreiche Verfahren abgeschlossen wurden. Dabei handelte es sich entweder um verkürzte Verfahren oder Vergleiche.<BR /><BR /> Die Verfahren stehen im Zusammenhang mit einer umfangreichen Ermittlung gegen eine mutmaßlich weit verzweigte, transnationale kriminelle Organisation. Diese sei laut den Ermittlungen darauf spezialisiert gewesen, erhebliche Geldsummen aus dem internationalen Drogenhandel zu transferieren, zu verschleiern und anschließend wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen.<BR /><BR />Die Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft Trient koordiniert und gemeinsam mit der Finanzpolizei durchgeführt. Unterstützt wurden sie von der gesamtstaatlichen Antimafia- und Antiterrorismusdirektion, Eurojust und Europol.<h3> Ermittlungen in insgesamt 27 Staaten</h3>Durch umfangreiche Vermögens- und Finanzermittlungen, die auch auf internationaler Ebene stattfanden, sei es den Ermittlern gelungen, ein ausgeklügeltes Geldwäschenetzwerk in mehreren europäischen und außereuropäischen Staaten nachzuweisen. <BR /><BR />Dieses habe sich Gesellschaften, Finanzintermediären, ausländischen Bankkonten und verschiedenen Instrumenten zur Geldbewegung bedient, laut Staatsanwaltschaft, um die kriminelle Herkunft der Gelder zu verschleiern und deren spätere Verwendung in der legalen Wirtschaft zu ermöglichen.<BR /><BR />Die Ermittlungen wurden im Jahr 2019 aufgenommen und stützten sich auf die internationale justizielle Zusammenarbeit mit 27 Staaten, darunter die USA, Frankreich, Deutschland, Spanien und Kolumbien. Zudem kamen internationale Polizeikooperationskanäle zum Einsatz. Beteiligt waren Mitarbeiter der Homeland Security Investigations (USA), die im Ausland tätigen Experten und Verbindungsbeamten der Finanzpolizei sowie das European Financial and Economic Crime Centre (E.F.E.C.C.) von EUROPOL.<h3> 27 Angeklagte verurteilt – 10 freigesprochen</h3>Nach den Entscheidungen des Vorverhandlungsrichters wurden 27 Angeklagte verurteilt, während zehn Angeklagte freigesprochen wurden. Die Gesamtstrafen belaufen sich auf 86 Jahre, elf Monate und zehn Tage Freiheitsstrafe. Die Verurteilungen betreffen die Delikte der kriminellen Vereinigung sowie der Geldwäsche von Erlösen aus dem Drogenhandel.<BR /><BR />Von besonderer Bedeutung seien die vom Gericht angeordneten vermögensrechtlichen Maßnahmen. Der Richter ordnete direkte Einziehungen sowie Wertersatzeinziehungen im Gesamtwert von 27.365.269,74 Euro an. Dieser Betrag entspreche den Gewinnen aus den angeklagten Geldwäsche- und Selbstgeldwäschehandlungen.<BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass die Entscheidungen des Gerichts noch nicht rechtskräftig sind und angefochten werden können.