Bekanntlich besteht für Spitalsärzte die Möglichkeit, in ihrer Freizeit innerbetrieblich und freiberuflich Visiten und – neu – einige ambulante Eingriffe vorzunehmen. <h3> Tarife mussten berechnet werden</h3>Die Entscheidung, auch die private ambulante Chirurgie im sogenannten Intramoenia-Regime anzubieten, war dabei bereits im vergangenen Jahr gefallen. Zu Jahresende 2024 war das Interesse der Spitalsärzte abgefragt, im Jänner dann die Liste der auf dieser Schiene angebotenen Eingriffe festgelegt worden. Seither liefen die Tarifberechnungen. Vorgabe: „Sie müssen für jede Dienstleistung geeignet sein, die Deckung der Vergütung des Freiberuflers, des Teams und aller direkten und indirekten Kosten, die dem Betrieb entstehen, sicherzustellen.“ <h3> Facharzt kann Honorar selbst festlegen</h3>Einige Eckpunkte standen dabei bereits im Jänner fest: So etwa die Stundenlöhne für das zusätzlich zum Arzt benötigte direkte Hilfspersonal (50 Euro brutto, die vom dem Operateur zustehenden Anteil abgezogen werden) sowie für das Verwaltungspersonal. Vier Prozent des Tarifes sind dafür vorgesehen. <BR /><BR />Selber festlegen kann der Facharzt – innerhalb der vorgegebenen Mindest- und Maximaltarife dann sein Honorar. Für eine fachärztliche Erst- oder Kontrollvisite können demnach bis zu 400 Euro anfallen. Für beispielsweise eine Katarakt-OP liegt der Tarif laut Verzeichnis bei knapp 1.700 Euro, für eine Zahnwurzelbehandlung (mehrkanalig) bei 486 Euro, für eine Koloskopie (mit flexiblem Endoskop) 253 Euro und für das Entfernen der Krampfadern bei 3.000 Euro. Der nun gefasste Beschluss tritt mit 1. Jänner in Kraft.