2 Betroffene aus dem Eisacktal, die anonym bleiben möchten, berichteten auch gegenüber der Redaktion, dass die Verlängerung des Führerscheins für sie ein Spießrutenlauf sei. <h3> „Benötige mein Auto dringend“</h3>„Ich muss meinen Führerschein alle 2 Jahren verlängern und fürchte mich jedes Mal davor. Denn ich benötige als Gehbehinderter mein Auto dringend, um zur Arbeit zu kommen oder selbstständig einkaufen zu gehen“, berichtet einer der Invaliden. Erst kürzlich habe er seinen Führerschein verlängern müssen, habe dafür Augenvisiten und Gesichtsfeldmessungen bei verschiedenen Ärzten in Meran und Bruneck absolvieren müssen. Danach habe die Ärztekommission die Visiten erneut durchgeführt, um die Fahrtauglichkeit zu prüfen.<h3> „Empfinde es als Schikane“</h3>Ein anderer Betroffener berichtet ähnliches: „Ich empfinde es ist fast schon als eine Schikane.“ Obwohl sich an seiner Behinderung in den vergangenen Jahren nichts geändert habe, habe er keine definitive Fahrerlaubnis erhalten, weil einer der Ärzte strenger bewertete als dessen Vorgänger. Es fehlen objektive Kriterien.<BR /><BR />Trotz mehrmaliger Anfrage bei der Ärztekommission erhielten wir keinen Termin für eine Stellungnahme.<h3> „Von Änderungen ist mir nichts bekannt“</h3>Maximilian Zitturi von der Geschäftsleitung der HandiCar Sozialgenossenschaft, die Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung umbaut und betreut, ist nichts von Änderungen bei der Beurteilung vor der Kommission bekannt. In den vergangenen 1,5 Jahren haben sich lediglich die Zahlungsmodalitäten für den Zugang zur ärztlichen Untersuchung geändert, berichtet Zitturi. Die Protokolle, d. h. die Art und Anzahl der Fachuntersuchungen, die Fahrer zur Bestätigung ihres Führerscheins vorlegen müssen, seien seit mindestens 10 Jahren unverändert. Zudem seien seit einem Jahrzehnt Nutzer von der Untersuchung durch die ärztliche Zulassungsstelle befreit, denen die Kommission eine stabilisierte körperliche Behinderung bescheinigt habe. Deren Führerschein könne eine örtliche Arztpraxis verlängern. <h3> „Höchstdauer von 2 Jahren ist Gesetz“</h3>„Personen, die sich zur Erneuerung ihres Führerscheins an die Medizinische Kommission für den Führerschein wenden müssen, leiden an Krankheiten, die sich im Laufe der Zeit verschlimmern können. Die Höchstdauer von 2 Jahren ist ein staatliches Gesetz“, erklärt der Geschäftsführer. Auch die Kosten von 500 bis 700 Euro könne er nicht bestätigen. Er wolle dazu noch genauere Informationen einholen.