Vor dem Oberlandesgericht hat gestern das von Landtag und Land angestrengte Berufungsverfahren zum Polit-Paukenschlag des Herbstes begonnen: 240.000 Euro Schadensersatz waren Irene Pechlaner vom Arbeitsgericht zugesprochen worden. Dieses sah es als erwiesen an, dass die Stelle des Generalsekretärs des Landtags 2024 an Pechlaner hätte gehen sollen. Der in seinem Job bestätigte Generalsekretär Florian Zelger habe nicht die Voraussetzungen für die Eintragung in das Führungskräfteverzeichnis, nämlich einen Führungsauftrag von acht Jahren, erfüllt. Zudem habe das Landtagspräsidium nicht ausreichend begründet, weshalb Zelger seiner Mitbewerberin Pechlaner vorzuziehen sei. Pechlaner hatte nicht auf Annullierung des Verfahrens geklagt. Vielmehr seien ihr durch die Entscheidung des Landes, welches das Führungskräfteverzeichnis führt, und des Landtagspräsidiums Karrierechancen entgangen, die abzugelten seien. Land und Landtag haben die 240.000 Euro an Pechlaner bezahlt, gleichzeitig aber Rekurs gegen das Urteil eingelegt.<h3> Weiterer Verhandlungstermin fixiert</h3> Eine Entscheidung in zweiter Instanz dürfte nicht so schnell fallen. Gestern wurde ein weiterer Verhandlungstermin fixiert. Sollte das Urteil aus der ersten Instanz aber bestätigt werden, könnten Land und Landtag mit dem Rekurs ein Eigentor geschossen haben. Wohl davon ausgehend, dass Pechlaner nach 17 Jahren im Amt erneut als Bezirksdirektorin bestätigt würde, hatte das Arbeitsgericht die Entschädigung von 240.000 Euro aus der Differenz zwischen ihrem Gehalt in Meran und jenem im Landtag berechnet. Pechlaner wurde aber als Bezirksdirektorin abgesägt. Das Land leistet sich den Luxus, sie als einzige Führungskraft ohne Auftrag zu führen und im Sanitätsbetrieb mit Projekten zu beschäftigen. Allerdings verdient sie jetzt deutlich weniger und macht dies geltend. Bekommt sie Recht, stehen weitere Zahlungen an.<h3> Zelger gehe aus Ernennungsdekret hervor</h3>„Wir mussten Rekurs einlegen, denn es geht nicht nur um viel Geld, sondern auch um die Rechtmäßigkeit des Verfahrens“, sagt Landtagspräsident Arnold Schuler. Man habe sich genau an die Kundmachung gehalten, die Spielraum zulasse, die Kandidaten nicht nur nach Führungsaufträgen im Curricula zu bewerten. „Der Wille des Gesetzgebers, für die Mitarbeiter eine Ausnahmeregelung zur Eintragung ins Führungskräfteregister zuzulassen, ist klar aus Protokollen und Videos ersichtlich“, so Schuler. Dass Florian Zelger in Eppan Abteilungsleiter war, gehe aus dem Ernennungsdekret hervor.