Hierzulande gilt diese Pflicht nicht. Laut Italienischer Straßenverkehrsordnung ist nicht einmal das Mitführen eines Verbandskastens Pflicht.<BR /><BR />„Pflicht ist es zwar nicht, aber normalerweise hat man schon einen im Auto dabei“, sagt Christian Carli, Vorsitzender der Vereinigung der Ortspolizei in Südtirol. Immerhin macht es ja Sinn, im Falle eines Unfalles Verbandszeug dabei zu haben. <BR /><BR />In jedem Fall einen Verbandskasten im Kofferraum haben muss, wer nach Österreich oder Deutschland fährt. Dort ist es Pflicht, einen solchen mitzuführen – in Österreich sogar für jene, die mit dem Motorrad unterwegs sind. Aufbewahrt werden muss das Verbandszeug in einem Behälter, staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt. Wird man ohne Verbandskasten erwischt, drohen Geldstrafen ab 5 Euro. <BR /><BR />Auf eines sollte man mit oder ohne Pflicht achten: Dass die Artikel aus dem Erste-Hilfe-Kasten nicht verfallen sind. Auch Pflaster, Mullbinden und Verbandsmaterial haben nämlich ein Ablaufdatum. Verfallene Utensilien müssen ausgetauscht werden.<BR />